Sozialforschung

Beck/Dreyer: Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz mit guten Chancen für junge Menschen

Anlässlich der gestrigen Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten zeigten sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer erfreut über die besonders niedrige Erwerbslosenquote bei den jungen Menschen unter 20 Jahren. Diese liegt bei 3,2 Prozent. "Wir können daran ablesen, dass in Rheinland-Pfalz die Chancen für Menschen im ausbildungsfähigen Alter groß sind, in eine Ausbildung oder weiterführende Bildungsmaßnahmen integriert zu werden. Dies ist auch ein Erfolg unserer Politik der letzten Jahre", sagte der Ministerpräsident in Mainz.

30.04.2010

Insgesamt ist die Zahl der Arbeitslosen in Rheinland-Pfalz im April deutlich zurückgegangen:125.200 Menschen waren im Land arbeitslos gemeldet, das sind rund 5.700 weniger als im Vormonat und über 9.600 weniger als im April des Jahres 2009. Die Arbeitslosenquote sank von 6,2 Prozent auf 6,0 Prozent. 2Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz damit weiterhin auf Platz 3", stellte Arbeitsministerin Malu Dreyer in Mainz fest.

Gemeinsam mit Ministerin Dreyer betonte Ministerpräsident Beck, dass ungeachtet der positiven Signale vom Arbeitsmarkt eine flächendeckende Verbesserung noch nicht in Sicht sei: "Wir werden noch lange mit den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen haben. Daher begrüßt die Landesregierung grundsätzlich, dass das Bundeskabinett in der vergangenen Woche das Beschäftigungschancengesetz beschlossen hat", so die beiden Politiker. Mit diesem Gesetz würden Impulse für neues Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum gesetzt.

Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld entsprechen dem Ziel einer Bundesratsinitiative, die Rheinland-Pfalz zusammen mit dem Saarland eingebracht hat. In dieser Initiative geht es darum, die in diesem Jahr voraussichtlich entstehenden Lücken im Bereich der Kurzarbeit zu schließen, die Beschäftigung in den Betrieben zu sichern und Entlassungen zu vermeiden.

Der wichtigste Punkt im Beschäftigungschancengesetz ist nach Ansicht von Beck und Dreyer demnach die Verlängerung befristeter Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012. Es handele sich dabei um die Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit für die Arbeitgeber, die Erleichterungen der gesetzlichen Regelungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit und die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld. Wichtig sei, dass auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in die Verlängerung einbezogen wurden und bis 31. März 2012 unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Beschäftigte Kurzarbeitergeld beziehen können.

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

 

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