Jugendforschung

Studie veröffentlicht: Schweizer Behörden arbeiten verstärkt bei Prävention von Jugendgewalt zusammen

Die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden und Fachdiensten sorgt bei der Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt dafür, dass früher, schneller und nachhaltiger eingegriffen werden kann.

15.05.2014

Zu dieser Erkenntnis kommt eine im Auftrag des Programms 'Jugend und Gewalt' erstellte Studie. Anhand von zwölf untersuchten Kooperationsmodellen formuliert der Bericht Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Zwölf Kooperationsmodelle wurden in der Studie im Auftrag des Präventionsprogramms 'Jugend und Gewalt' untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass im Ereignisfall dank einer eingespielten Zusammenarbeit von Behörden und Fachdiensten schneller und nachhaltiger eingegriffen werden kann, als wenn die Akteure unabhängig voneinander vorgehen.

So haben in Genf Jugendarbeit, Kantonspolizei und Jugenddienst der Stadt den regelmäßigen Austausch institutionalisiert und stimmen die Maßnahmen im konkreten Fall jeweils miteinander ab. Im Kanton Zürich wurden gute Erfahrungen mit der Kooperation «Interfall» gemacht. Hier koordinieren das Amt für Jugend- und Berufsberatung, das Volksschulamt, der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst sowie die Jugendanwaltschaft bei schwierigen Familiensituationen sowie bei auffälligen Kindern und Jugendlichen die Interventionen miteinander. Im schulischen Bereich wird das Früherkennungsmodell von Sarnen als gutes Beispiel genannt. Die schulinternen Akteure (Schulleitung, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit und schulische Heilpädagogik) haben ihr Vorgehen verbindlich geregelt und ebenso, ob, wann und wie externe Akteure wie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, schulpsychologischer Dienst, Jugend-/Elternberatung oder Jugendanwaltschaft einbezogen werden, wenn Jugendliche verhaltensauffällig werden.

Flächendeckend existieren solche Kooperation in der Schweiz bisher aber nicht. Die Autoren der Studie sehen die Hindernisse in Bezug auf eine bessere Zusammenarbeit vor allem beim Informationsaustausch und der Weitergabe von personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit des Datenaustauschs wird häufig nicht geprüft und entsprechend teilweise eine rechtlich zweifelhafte Praxis in Kauf genommen oder aber der Austausch ganz vermieden.

Der Bund prüft deshalb mit Hilfe einer Expertengruppe, wie die aktuell unbefriedigende Situation verbessert werden könnte. Konkrete Vorschläge sollen bis im Sommer 2015 vorliegen und vom Schweizer Bundesrat verabschiedet werden.

Zum Präventionsprogramm Jugend und Gewalt:
Das gesamtschweizerische Präventionsprogramm Jugend und Gewalt wurde vom Bundesrat im Juni 2010 für die Jahre 2011 - 2015 beschlossen. Das Programm beruht auf einer tripartiten Zusammen-arbeit zwischen Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden. Mit dem Programm soll die Grundla-ge für eine wirksame Gewaltprävention in der Schweiz geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen vier Aktionsschwerpunkte: der Aufbau einer Wissensbasis der Gewaltprävention, das praxisnahe und breite Vermitteln von gesichertem Wissen, die Förderung der Vernetzung der Akteure und die Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention, Intervention und Repression.

Quelle: Pressemeldung vom Bundesamt für Sozialversicherungen, gesehen 15.514

Back to Top