Jugendforschung

In Sachsen sind weiter weniger Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht

Justizminister Dr. Jürgen Martens hat die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2011 vorgestellt: „Aus der Strafverfolgungsstatistik des Jahres 2011 ergeben sich keine größeren Veränderungen gegenüber den Vorjahren. Auch 2011 mussten sich weniger Jugendliche und Heranwachsende wegen einer Straftat vor sächsischen Gerichten verantworten als im Jahr 2010.“

15.08.2012

Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Personenstatistik, die alle Menschen abbildet, die sich im vergangenen Jahr in Sachsen wegen einer Straftat vor Gericht verantworten mussten und deren Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

I. Leichter Anstieg der Verurteilten im Vergleich zum Vorjahr

Im Jahr 2011 mussten sich insgesamt 55.422 Personen wegen einer Straftat vor Gericht verantworten. Im Vergleich zum Vorjahr (55.036) ist ein leichter Anstieg von 2,2 % zu verzeichnen. Von den Personen, die sich 2011 vor einem sächsischen Strafgericht verantworten mussten, wurden 43.762 verurteilt. Das entspricht einer Verurteilungsquote von 79 %. In der langfristigen Entwicklung lässt sich jedoch seit dem Jahr 2003 ein deutlich rückläufiger Trend bei der Anzahl der Verurteilten beobachten; 2003 waren es noch 55.859 Personen.

II. Anteil der Frauen steigt weiter

Auch 2011 haben sich überwiegend Männer strafbar gemacht. Seit einigen Jahren steigt jedoch der relative Anteil von Frauen unter den Verurteilten in Sachsen stetig. Dieser lag im Jahr 2011 bei 20,3 % (2001: 14 %). Damit sind insgesamt 8.899 Frauen im vergangenen Jahr wegen einer Straftat verurteilt worden. In den meisten Fällen mussten sie sich wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten, wie etwa Diebstahl, Unterschlagung oder auch Betrug und Erschleichen von Leistungen, verantworten.

III. Weiter weniger Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht

Bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen zeigt sich eine Fortsetzung der Entwicklung vergangener Jahre. Im Jahr 2011 wurden 5.562 Entscheidungen (2010: 5.962) nach Jugendstrafrecht getroffen, 3.468 Jugendliche und Heranwachsende davon wurden wegen strafbaren Verhaltens verurteilt (2010: 3.813). Daraus ergibt sich ein Rückgang der Verurteilten nach Jugendstrafrecht im Vergleich zum Jahr 2010 um 9 %. Hier ist zu berücksichtigen, dass auch die Gesamtzahl der Jugendlichen innerhalb der Bevölkerung rückläufig ist.

Von Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht waren im Jahr 2011 insgesamt 49.860  Personen (2010: 49.074) betroffen, davon wurden 40.294 verurteilt. 

IV. Weiter steigende Anzahl der Vermögens- und Eigentumsdelikte, Rückgang der Straftaten gegen die Person

Die größte Anzahl an Personen wurde auch im Jahr 2011 wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten verurteilt (insgesamt 22.760). Auf diese Deliktgruppe entfallen 52 % der Verurteilten. Darunter sind 8.294 Verurteilte wegen Diebstahls und Unterschlagung, 577 wegen Raub und Erpressung; weitere 13.889 Verurteilungen entfallen auf andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, dazu zählen bspw. Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. 

19,5 % der Verurteilten mussten sich wegen einer Straftat im Straßenverkehr vor Gericht verantworten; in absoluten Zahlen entspricht das 8.530 Personen (2010: 8.945). 

Bei den Straftaten gegen die Person (II) ist im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Entfielen noch 2010 15,2 % der Verurteilten auf diese Deliktgruppe, so waren es 2011 14,2 %. Darunter fallen vor allem Körperverletzungen, die zu einem verhältnismäßig hohen Anteil von Jugendlichen begangen wurden. In 2011 hat sich der Trend der letzten beiden Jahre fortgesetzt, wonach die Verurteilungen wegen Gewaltstraftaten nach Jugendstrafrecht weiter abgenommen haben (2009: 1.353; 2010: 1.141; 2011: 1.062)

V. Straftaten der über 60-Jährigen

Unter dem Aspekt des demografischen Wandels, der in den kommenden Jahren sichtbare Veränderungen in der Struktur der Gesamtbevölkerung mit sich bringen wird, wurde die Altersgruppe der über 60-Jährigen gesondert betrachtet. In den vergangenen Jahren ist  hier ein deutlicher Anstieg der Verurteilungen zu verzeichnen. Lag die Anzahl 2001 noch bei 1.659 Verurteilten, so waren es im vergangenen Jahr 2.165 Personen, die sich in der Altersgruppe über 60 Jahre vor sächsischen Strafgerichten verantworten mussten. Zwei Deliktgruppen fallen in dieser Altersgruppe ins Gewicht. Dabei handelt es sich neben den Straftaten im Straßenverkehr (976 Verurteilte) vor allem um Vermögens- und Eigentumsdelikte (582 Verurteilte). 

VI. Gerichtliche Sanktionen

Bei den Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht entfällt wie auch in den letzten Jahren der überwiegende Anteil auf Geldstrafen (84,4 %). Gegen 15,6 % der Verurteilten wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen (entspricht 6.292 Personen) (III).

Im Jugendstrafrecht wurden überwiegend Zuchtmittel (IV) und Jugendstrafen als Sanktionen auf straffälliges Verhalten verhängt. In 63,5 % der Fälle wurden den Verurteilten Zuchtmittel, meist in Form von Arbeitsleistungen, auferlegt. Gegen 25,4 % der Verurteilten (880 Personen) wurde eine Jugendstrafe verhängt, die  in mehr als der Hälfte der Fälle zur Bewährung ausgesetzt wurde.

VII. Die meisten Inhaftierten in der Altersgruppe zwischen 20 und 30 Jahren

Entsprechend der Anzahl der Verurteilten entfallen auch auf die Altersgruppe der 20-bis 30-Jährigen die meisten Gefangenen in den sächsischen Vollzugsanstalten. Zum 1. August 2012 waren in Sachsen insgesamt 3.452 Personen inhaftiert. 
___________

(II) In dieser Kategorie sind Straftaten im Straßenverkehr nicht erfasst.

(III) Von diesen wurden 67,7 % zur Bewährung ausgesetzt.

(IV) Unter die Zuchtmittel fallen im Jugendstrafrecht Maßnahmen wie Schadenswiedergutmachung, das Ableisten von Arbeitsstunden oder der Jugendarrest.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa vom 14.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top