Familienforschung
Elterngeldbezug von Vätern: große regionale Unterschiede
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bezogen bundesweit 21% aller Väter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes Elterngeld. Dabei gab es große regionale Unterschiede. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten mit jeweils rund 27% Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa 12%.
04.08.2010
Bei einer tieferen regionalen Betrachtung ist besonders die hohe flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern auffällig. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen, bei mindestens 25%. Zum Vergleich: deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern: dies waren die thüringische Stadt Jena (43%), gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39%). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern waren mit jeweils 9% die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe (beide Nordrhein-Westfalen) sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit 8%.
Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter beziehungsweise Väter. Es beträgt grundsätzlich 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1 131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro).
Bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es deutliche regionale Unterschiede. Während er in drei von vier westdeutschen Kreisen bei mindestens 1 100 Euro lag, gab es in Ostdeutschland keinen Kreis, in dem dieser Wert erreicht wurde. Dort lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch größtenteils unter 1 000 Euro. Bundesweit am höchsten war der durchschnittliche Elterngeldanspruch der vor Geburt des Kindes erwerbstätigen Väter im bayerischen Landkreis Eichstätt mit 1 355 Euro, am geringsten mit 816 Euro im thüringischen Saale-Orla-Kreis.
Auch beim durchschnittlichen Elterngeldanspruch der vor Geburt des Kindes erwerbstätigen Mütter besteht ein deutliches Ost-West-Gefälle. In Ostdeutschland bezogen sie in mehr als jedem zweiten Kreis (56%) weniger als 750 Euro, in Westdeutschland dagegen nur in jedem siebten Kreis (14%). Auf der anderen Seite hatten Mütter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in fast jedem dritten westdeutschen Kreis (31%) einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von 850 Euro und mehr, in Ostdeutschland dagegen nur in jedem fünfundzwanzigsten Kreis (4%). Am höchsten war der Elterngeldanspruch erwerbstätige Mütter in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf (1 060 Euro), am geringsten mit 646 Euro im niedersächsischen Landkreis Wittmund.
Der Anteil der vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Väter war in Ost- und Westdeutschland mit 82% beziehungsweise 83% fast gleich. Bei Müttern war der Anteil der vor der Geburt des Kindes Erwerbstätigen in Ostdeutschland mit 60% höher als in Westdeutschland mit 55%.
Diese und weitere Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2008 geborene Kinder zu allen 412 Kreisen in Deutschland sowie dazugehörige Kreiskarten sind kostenlos abrufbar im Publikationsservice von Destatis unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: "Elterngeld Kreise"). Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn, Sascha Krieger, Telefon: (0611) 75-8167, E-Mail: <link mail window for sending>jugendhilfe@destatis.de
Quelle: PM Statistisches Bundesamt vom 03.08.2010
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