Bildungsforschung

Schullaufbahn: Elternwille verschärft soziale Schieflage nicht

Wenn Eltern nach Ende der Grundschulzeit bestimmen dürfen, ob ihr Kind das Gymnasium besucht, verschärft dies die soziale Ungleichheit nicht. Zu diesem Befund kommen WZB-Bildungsforscher nach Auswertung von 13 Reformen der Übergangsempfehlung zwischen 1949 und 2009.

22.09.2015

In Bundesländern, die die verbindliche Grundschulempfehlung durch die Lehrer abgeschafft haben, wechselten wider Erwarten nicht mehr Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern auf das Gymnasium. Bisher hatte man angenommen, dass durch die Freigabe des Elternwillens Kinder aus höheren sozialen Schichten beim Zugang zum Gymnasium einen Vorteil haben.

Die Studie der WZB-Bildungsforscher Stefanie Jähnen und Marcel Helbig ist die bisher umfangreichste Analyse zum Zusammenhang von Schullaufbahnempfehlung und Bildungsungleichheiten. Konkret haben die WZB-Forscher untersucht, welchen Effekt die Abschaffung bzw. die Einführung der verbindlichen Grundschulempfehlung auf die soziale Ungleichheit beim Gymnasialzugang hat und ob nach der Reform mehr oder weniger Kinder das Gymnasium besuchten.

Kinder aus höheren sozialen Schichten profitieren nicht

Dass die Freigabe des Elternwillens nicht zu mehr sozialer Ungleichheit führt, widerspricht bisherigen Erkenntnissen. Auch Koautor Marcel Helbig hatte sich 2013 in einem WZBrief Bildung mit Verweis auf den damaligen Forschungsstand für verbindliche Übergangsempfehlungen ausgesprochen. Die aktuellen Befunde der WZB-Forscher werden durch eine ebenfalls 2015 erschienene Studie der Mannheimer Soziologen Tobias Roth und Manuel Siegert gestützt.

Einen eindeutigen Effekt wiesen Jähnen und Helbig für die Gymnasialquote nach: Insgesamt gingen mehr Kinder aufs Gymnasium, wenn eine verbindliche Empfehlung abgeschafft wurde, und weniger, wenn sie eingeführt wurde.In Bundesländern, die den Eltern die Entscheidung beim Übergang in die Sekundarstufe überlassen, besuchen demnach mehr Kinder das Gymnasium. In den meisten Bundesländern gibt es derzeit keine verbindliche Übergangsempfehlung der Schule.

Für ihre Untersuchung nutzten die Wissenschaftler Daten des Statistischen Bundesamtes und des Mikrozensus, einer jährlich stattfindenden Haushaltsbefragung.

Die Ergebnisse sind jetzt in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie veröffentlicht worden:
Stefanie Jähnen und Marcel Helbig: <link http: link.springer.com article s11577-015-0338-1 _blank external-link-new-window der studie des>Der Einfluss schulrechtlicher Reformen auf Bildungsungleichheiten zwischen den deutschen Bundesländern, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, September 2015, Band 67, Heft 3, Seite 539-571.

Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin vom 22.09.2015.

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