Forschung

Diskriminierungen im Bildungsbereich und im Arbeitsleben sind weit verbreitet

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt einen Bericht an den Bundestag vor, in dem sie zu dem Schluss kommt, dass Diskriminierungen im Bildungsbereich und Benachteiligungen im Arbeitsleben in Deutschland weit verbreitet sind und sich negativ auf den Bildungserfolg, die Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation der Betroffenen auswirken.

13.08.2013

Zudem mangelt es an unabhängigen Hilfe- und Beratungsangeboten, an die sich Opfer von Diskriminierungen wenden können. Das sind die zentralen Erkenntnisse des zweiten gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der weiteren zuständigen Beauftragten der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag, den die ADS am Dienstag vorgelegt hat.

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "„Es ist das erste Mal in Deutschland, dass Benachteiligungserfahrungen bei Bildung und Arbeit derart umfassend untersucht wurden. Beides sind zentrale Lebensbereiche, in denen Diskriminierung stattfinden kann. Gerade hier bieten sich aber auch große Chancen, um auf mehr Vielfalt und Chancengleichheit hinzuwirken“."

Dem Bericht zufolge fühlt sich jede(r) vierte Schüler(in) oder Studierende mit Migrationshintergrund im Bildungsbereich diskriminiert; sechs Prozent der Befragten mit einer anerkannten Behinderung gaben an, eine Benachteiligung in Schule oder Hochschule erlebt zu haben. Schülerinnen und Schüler werden aufgrund ihres türkischen oder arabischen Hintergrunds oft beschimpft; homosexuellen Schülerinnen und Schülern wird durch Schulhofbeleidigungen häufig jedwedes Selbstwertgefühl genommen. Alle Formen der Diskriminierung beeinträchtigten die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Lüders: "„Deutschland kann es sich langfristig nicht leisten, ganze Gruppen von Schülerinnen und Schülern am Bildungserfolg nicht chancengerecht teilhaben zu lassen. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung braucht Deutschland jeden qualifizierten Menschen, unabhängig von Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht, Behinderung, aber auch sozialer Herkunft “."

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert deshalb unabhängige Beratungs‐ und Beschwerdestellen für Schulen und Hochschulen, die Betroffenen rasche und niederschwellige Hilfe anbieten.

Beim Zugang zur Arbeit und im Arbeitsleben selbst klagen Betroffene oft über Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts oder des Alters, über Nicht‐Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen oder über Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung. Auch negative Einstellung gegenüber Menschen nichtdeutscher Herkunft hindert viele Betroffene daran, einen adäquaten Beruf zu finden. Arbeitgebende glauben häufig, der oder die oben genannten Personen passten nicht in den Betrieb. Gerade auf dem Arbeitsmarkt wird deutlich, dass Unternehmen von Vielfalt profitieren können, wenn sie nur auf die Qualifikation eines Menschen schauen. Transparenz, Antidiskriminierungs- und Diversitystrategien müssen das Ziel eines jeden Unternehmens sein, wenn es nicht Gefahr laufen will, das Potential wertvoller, gut qualifizierter Arbeitskräfte zu verlieren. Auf dem Weg zu weniger Benachteiligung fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deshalb die Einführung innovativer Personalrekrutierungsverfahren und die bestehenden Beschwerdestellen in Unternehmen zu stärken und bekannter zu machen.

Der rund 450-seitige Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit dem 14-köpfigen Beirat der ADS sowie gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erarbeitet. Wesentliche Grundlage des Berichts sind drei Expertisen im Auftrag der ADS, die sich mit dem Schutz vor Diskriminierung in der Schule und dem Forschungsstand zu Diskriminierung im Bildungsbereich sowie Beispielen guter Praxis zum Abbau von Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben beschäftigen.

Mit der Vorlage des Berichts kommt die Antidiskriminierungsstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nach. In Paragraph 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes heißt es: "„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages legen gemeinsam dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in Paragraph 1 genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen.""

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 13.08.2013

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