SGB VIII

Ungleichbehandlung beenden – alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterstützen

Im Rahmen des aktuellen Dialogprozesses zur Reform des SGB VIII fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte den Abbau diskriminierender Strukturen und die Schaffung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Aus der aktuellen Spaltung der Zuständigkeiten resultierten Ungleichbehandlungen und strukturelle Barrieren, die den Vorgaben von UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen.

18.09.2019

Derzeit findet ein Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe statt. Ein reformiertes Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterstützen. Die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen führt zu Ungleichbehandlungen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention sprechen sich daher für den Abbau diskriminierender Strukturen und die Schaffung eines inklusiven SGB VIII aus.

Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe

Am 17. und 18. September tagt die Arbeitsgruppe "SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten" zum Thema "Mehr Inklusion/Wirksames Hilfesystem/Weniger Schnittstellen" unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). In der Arbeitsgruppe diskutieren Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen die grundlegenden Themen und Bereiche für die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).

Das KJSG wurde zwar vom Bundestag beschlossen, trat aber nicht in Kraft (jugendhilfeportal.de berichtete). Es sah in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sowie im Regierungsentwurf jedoch nur einzelne Regelungen für eine stärker inklusive Ausrichtung der Programmatik der Kinder-und Jugendhilfe insgesamt sowie der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vor, nicht aber die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII.

Ungleichbehandlung widerspricht Diskriminierungsverboten

Aktuell ist das System der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe in Deutschland nach wie vor in seinen sachlichen Zuständigkeiten für Minderjährige entlang von Behinderung geteilt. So werden Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen oder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung sowie ihre Familien vom Kinder- und Jugendhilfesystem unterstützt. Kinder und junge Menschen, die eine andere (drohende) Behinderung haben, fallen hingegen in die sachliche Zuständigkeit der Sozialämter. Dies führt zu Ungleichbehandlungen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die den Diskriminierungsverboten der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen.

Weitere Informationen

Zur Sitzung der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten zum Thema „Mehr Inklusion/ Wirksames Hilfesystem/ Weniger Schnittstellen“ am 17./19.09.2019 haben die bei beiden Monitoring-Stellen zur UN-Kinderrechtskonvention und zur UN- Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte die gemeinsame Stellungnahme „Jugendhilfe inklusiv gestalten“ (PDF, 166 KB) vorgelegt.

Weitere Informationen zum Reformprozess und den fachlichen Debatten rund um eine inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII finden sich auch Im Fokusthema SGB VIII auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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