SGB VIII

Synopse zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf DIJuF Interaktiv

Der Bundestag verabschiedet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) am 29. Juni 2017. Inkrafttreten ist am 1. Januar 2018. Wenngleich viele strittige Punkte vertagt wurden, sind mit dem Gesetz etliche Änderungen verbunden, auf die das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hinweist. Zur besseren Übersicht steht eine aktuelle Synopse zur Verfügung.

30.06.2017

Der Gesetzgeber hat es mehr als spannend gemacht … bis auf die allerletzten Meter dieser Legislaturperiode wurde diskutiert und verhandelt. Auch wenn in der kommenden Woche die Zustimmung im Bundesrat noch aussteht, in der Nacht vom 29. auf den 30.6.2017 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Damit scheint es nun amtlich: Die große Koalition hat sich auf die Verabschiedung einer "kleinen SGB VIII-Reform" geeinigt.

Vieles, über was in den letzten Monaten gestritten wurde, ist zwar erstmal vertagt ("inklusive Lösung", Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderhilfe etc). Mit dem zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind jedoch ebenfalls etliche Änderungen verbunden. Im Folgenden werden Änderungen in einzelnen Bereichen aufgeführt: 

Beteiligung von Kindern und Familien

  • uneingeschränkter Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen
  • Kann-Option zur Errichtung von Ombudsstellen

Kinderschutz

  • verpflichtende Prüfung einer Beteiligung von Ärzt(inn)en und Hebammen an der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII, wenn diese eine Gefährdungsmitteilung nach § 4 KKG gemacht haben
  • Umstellungen beim Schutzauftrag der Berufsgeheimnisträger/-innen nach § 4 KKG und Rückmeldepflicht von Jugendämtern nach Gefährdungsmitteilungen
  • Gefährdungsmitteilungen der Strafverfolgungsbehörden anlässlich von Strafverfahren
  • Verpflichtung zu Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften

Zusammenarbeit mit Familien- und Jugendgerichten

  • Vorlagepflicht von Hilfeplänen gegenüber FamG
  • verpflichtende fallbezogene und fallübergreifende Zusammenarbeit mit JugG

Weitere Änderungen 

  • Heimaufsicht, inkl. Regelung zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
  • Beurkundung
  • Neusortierungen der Finanzierungsregelungen
  • Verknüpfung der Kostenerstattung für UMA-Leistungen von Landesrahmenverträgen

Auf seiner Webseite <link https: dijuf.de external-link-new-window zum>DIJuF Interaktiv stellt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. die <link https: dijuf.de tl_files downloads external-link-new-window zum>Synopse (pdf 240 KB) mit allen Änderungen sowie umfängliche Informationen zum Reformprozess zur Verfügung. 

Außerdem finden sich Informationen zur aktuellen <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii artikel bundestag-beschliesst-gesetz-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen external-link-new-window zur beschlussfassung des>Beschlussfassung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie zur fachlichen Debatte in den vergangenen Monaten auch <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii external-link-new-window sgb>Im Fokusthema SGB VIII auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. 

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrechte e.V. vom 29.06.2017

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