SGB VIII

Stellungnahme des VPK-Bundesverband zur Weiterentwicklung des SGB VIII

Der VPK-Bundesverband begrüßte die Absichten der Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung einer inklusiven Lösung im SGB VIII noch in dieser Legislatur. Die allerdings bislang in Auszügen bekannten Entwürfe ließen große Zweifel dahingehend aufkommen, ob das Gesetz auch tatsächlich noch mit den ursprünglich vorgesehenen Inhalten eine Weiterentwicklung des Gesetzes erbringt.

04.07.2016

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Kinder- und Jugendhilfe unter einem inklusiven Leitgedanken umbaut und dabei eine echte inklusive Ausrichtung anstrebt. Es soll auf diese Weise für behinderte wie auch nichtbehinderte junge Menschen gleichermaßen zu einer Verbesserung ihrer jeweiligen Lebenssituationen führen und sicherstellen, dass es im Rahmen der Umstellung nicht zu einer Leistungsverschlechterung für Kinder und Jugendliche kommt. Dazu sollen die mit der Neuausrichtung verbundenen Zuständigkeitsveränderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sach- und fachgerecht angepasst werden.

Eher fiskalisch und bürokratisch ausgerichtete Interessenvertreter aus Bund, Ländern und Gemeinden verfolgen nach Ansicht des Bundesverbands privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) aber noch ganz andere Ziele und haben offensichtlich erheblichen Einfluss auf die Entwicklung genommen. Sie sorgten dafür, dass der ursprünglich angedachte inklusive (ganzheitliche) Ansatz des Gesetzes in Einzelteile zerlegt und dem aus ihrer Sicht notwendigem Bedarf angepasst wurde. Die Reform droht nun komplett aus dem Ruder zu laufen und ihre angestrebten Ziele nicht zu erreichen.

Der im Kern hinsichtlich ihrer Aufgabenfülle gut funktionierenden Kinder- und Jugendhilfe drohe ein Zerschreddern: Die in der Kinder- und Jugendhilfe über Jahrzehnte mit Erfolg entwickelten fachlichen Standards – wie z.B. ihr ganzheitlicher Ansatz sowie ihr systemisch ausgerichteter Blick – drohen tendenziell eliminiert zu werden. Pädagogisch untaugliche Diagnosesysteme aus dem Behinderten- wie auch dem Krankheitsbereich führen nicht zu dem ursprünglich gewünschten inklusiven Ansatz, sondern zu unbedingt zu vermeidenden Kategorisierungen von jungen Menschen. Der bisher beteiligungsorientiert ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe werden so die fachlichen Grundlagen entzogen.

Die Kinder- und Jugendhilfe benötigt für ihre Wirksamkeit

  • eine partnerschaftliche und beteiligungsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit,
  • eine aktive und flexible Gestaltungsmöglichkeit von Prozessen,
  • klare Regelungen und Grundlagen im Sinne von Verfahrensstandards,
  • allgemeingültige und überprüfbare Verfahrensregelungen sowie
  • verbindliche Qualitätsentwicklungsverfahren.

Der VPK fordert:

  • einen Gesetzentwurf, der keine gravierenden inhaltlichen wie auch handwerklichen Fehler zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen aber auch der gesamten Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet,
  • einen Gesetzentwurf, der eine notwendige inhaltlich-fachliche Sorgfalt erkennen lässt,
  • Rechtsbegriffe, die klar und eindeutig sind und eine Auslegung unterschiedlicher Ermessensspielräume nicht zulassen und
  • leistungsberechtigte behinderte- und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche durch fachlich qualifizierte, ganzheitlich-denkende, kindbezogene und bedarfsgerechte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.

Auf Grundlage der derzeit bekannten Informationen zum Gesetzentwurf sieht es der Verband nicht als gegeben an, dass der zu erwartende Gesetzentwurf eine Weiterentwicklung des bestehenden SGB VIII erwarten lässt.

<link http: www.vpk.de sites default files _blank external-link-new-window zum download der stellungnahme des>Stellungnahme "Kinder- und Jugendhilfe im Räderwerk einer unfachlichen Reform des SGB VIII" zum Download (PDF, 765 KB)

Quelle: VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 27.06.2016

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top