SGB VIII
SGB VIII-Reform: Okay, aber zu kurz gesprungen
Der Deutsche Verein sieht im Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) eine gute gesetzliche Grundlage, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz besser zu stärken. Um ein inklusives, effizientes und dauerhaft tragfähiges Unterstützungssystem zu haben, das den Namen verdient, muss es aber umfangreich weiterentwickelt werden.
21.06.2017
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. klargestellt, dass das SGB VIII eine grundsätzlich gute gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist. Er spricht sich prinzipiell für die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung aus, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken. Auch begrüßt er, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Unterstützungssystem weiterzuentwickeln. Er weist jedoch darauf hin, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nur ein erster Schritt sein kann.
Zustimmung und Kritik
So spricht sich der Deutsche Verein zum Beispiel für die Implementierung von Ombudsstellen aus, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Kritik übt er an der Regelung zur Kostenerstattung der Länder bezogen auf vorläufige Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen. Nach Ansicht des Deutschen Vereins handelt es sich dabei um eine Diskriminierung. Zudem seien Absenkungen der Standards zu befürchten.
Interessen von jungen Menschen und ihren Familien
"Der Deutsche Verein hat sich in der brisanten Debatte um die SGB VIII-Reform deutlich für die Interessen und Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihre Familien positioniert. Wir sehen aber auch noch deutlichen Weiterentwicklungsbedarf, anerkennen gleichzeitig, dass für die ursprünglich geplante umfassendere Reform nun auch Gelegenheit zu einem intensiven Diskurs besteht", sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die ausführliche <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-06-17_kinder-jugendstaerkungsgesetz.pdf external-link-new-window der stellungnahme des deutschen>Stellungnahme des Deutschen Vereins (pdf 111 KB) steht zum Download zur Verfügung.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.06.2017
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