Hilfen zur Erziehung
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – PFAD zur Vertagung des KJSG
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von der Tagesordnung des Bundesrates am 07.07.2017 abgesetzt wurde, aufgenommen. Das nächste Bundesratsplenum tagt erst wieder am 22.09.2017 - zwei Tage vor der Bundestagswahl.
07.07.2017
Die Optionen noch in dieser Legislaturperiode zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng. Das sagt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., nachdem der Bundesrat das am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz von der Tagesordnung genommen hat.
Was verlieren Kinder und Jugendliche, wenn das Gesetz nicht kommt:
- Die Chance auf eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung von behinderten Kindern in einer Pflegefamilie nach § 54 Absatz (3) SGB XII (ab 01.01.2019);
- die lang ersehnte Reduzierung der Kostenbeteiligung für junge Menschen auf 50 % (§ 94 SGB VIII);
- das Recht junger Menschen auf Beratung, ohne dass zuvor durch die Fachkräfte das Vorliegen einer Not- und Konfliktlage geprüft werden muss;
- den notwendigen Kinderschutz, insbesondere im Kontext zu Auslandsmaßnahmen;
- die Verpflichtung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren wie Rückführung oder Verbleib die Vereinbarungen aus dem Hilfeplan vorzulegen.
Das lachende Auge für:
- den Erhalt des Bezugszeitraums für die Kostenberechnung aus dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG);
- eine neue Chance auf Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere der Pflegekinderhilfe) sowie angrenzenden Gesetzen, die wirklich der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.
Dazu gehören unter anderem:
- Recht auf Beratung für leibliche Eltern, deren Kind in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung lebt
- inklusive Ausgestaltung aller Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
- Anpassung der zivilrechtlichen Regelungen im Familienrecht
- Qualifizierung der Hilfeplanung
- Hilfe für junge Volljährige an den aktuellen Stand der Ausbildungs- und Entwicklungszeiten anpassen
Unabhängig vom weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens kündigt PFAD an, sich auch künftig für die Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe einsetzen.
Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 07.07.2017
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