SGB VIII

Mehr Schutz und Teilhabe – Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur SGB VIII-Reform

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Der Entwurf sieht Veränderungen beim Kinderschutz und in der Pflegekinderhilfe, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der inklusiven Betreuung in Kitas vor. In den vergangenen Wochen hatten sich zahlreiche Verbände und Organisationen hierzu fachlich geäußert. Ein Überblick steht in der Fokusrubrik zum SGB VIII zur Verfügung.

12.04.2017

Das Bundeskabinett hat heute (12.04.2017) den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. "Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte", erklärte Schwesig. "Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können." Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Instrumente und Maßnahmen im Kinderschutz

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Lebenssituation von Pflegekindern 

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität: "Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt", so Manuela Schwesig. "Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind."

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

"Kinder brauchen Sicherheit. Sie brauchen Verlässlichkeit und Stabilität. Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen. Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen und dort wiederholt schwere Gewalt erleben, und in manchen Einzelfällen – wir kennen alle die traurigen Geschichten – sogar sterben. Das darf nicht passieren", sagt Manuela Schwesig.

Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Schutz in Flüchtlingsunterkünften 

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen. "Für uns ist klar, dass Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Ausländer durch die Kinder- und Jugendhilfe wesentlich für deren Integration ist und deswegen hier keine Abstriche gemacht werden dürfen,“ so Schwesig weiter. Der Gesetzentwurf wird auf der Seite <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen external-link-new-window zum>www.bmfsfj.de veröffentlicht. 

Hintergrund

Zahlreiche Verbände und Organisationen haben zu dem Vorhaben einer Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetztes ("SGB VIII-Refom") fachlich Stellung genommen. Ein Überblick zur fachlichen Auseinandersetzung in den letzten Wochen und Monaten steht <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii external-link-new-window zur sgb>in der Im Fokus-Rubrik "SGB VIII" zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur themenbezogenen und reformübergreifenden Diskussion gibt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. auf seiner Webseite <link http: www.kijup-sgbviii-reform.de external-link-new-window webseite zur sgb>DIJUF Interaktiv. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017

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