SGB VIII
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts
In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2017 unterstützt das DJI zahlreiche Bemühungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu einer Reform des SGB VIII. In der konkreten Umsetzung sieht es jedoch in Bezug auf eine Vielzahl von Regelungen Klärungs- und Veränderungsbedarf. Ausdrücklich wird bedauert, dass eine breite fachliche Debatte zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren aus Zeitgründen nicht möglich ist.
22.06.2017
Der vorliegende Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG ‐ RegE, BT ‐ <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zum kjsg>Drucksache 18/12330) greift aus der Sicht des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wichtige Themen der Fachdebatte auf. Das DJI unterstützt das Bemühen, eine Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen, das Verhältnis von Pflegekindern und ihren Familien neu zu regeln, eine Qualifizierung von Schutzinstrumenten und –maßnahmen anzustreben sowie eine Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz zu erzielen. Diese Unterstützung der grundsätzlichen Anliegen schließt nicht aus, dass in der konkreten Umsetzung in Bezug auf einzelne Regelungen aus der Sicht des DJI Klärungs‐ und Veränderungsbedarf besteht. Ambivalent beurteilt das DJI die Konkretisierungen des zunächst unstrittigen Anliegens, bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder‐ und Jugendhilfe zu ermöglichen. Neben begrüßenswerten Regelungen erhält der vorliegende Regierungsentwurf auch eine Reihe problematischer Regelungsvorschläge und in Bezug auf die so genannte inklusive Lösung uneingelöste Ansprüche.
Wichtige Themen der Fachdebatte
Das DJI begrüßt, dass eine Reihe der in den inoffiziellen Arbeitsentwürfen für eine SGB VIII-Reform aus der zweiten Hälfte des Jahres 2016 vorgesehenen Änderungen nicht weiter verfolgt werden. Dazu gehören vor allem die Vorschläge für eine sozialräumlich orientierte Steuerung und der Umbau der Hilfen zur Erziehung. Diese, wie auch eine Reihe weiterer Vorschläge, hätten der gründlichen fachlichen Prüfung bedurft.
Das DJI bedauert ausdrücklich, dass die in der Sache gebotene breite fachliche Debatte des vorliegenden KJSG‐RegE aus Zeitgründen nicht möglich ist.
Evaluation aller zentralen Anliegen
Das DJI unterstützt vor diesem Hintergrund die in der Begründung für den Gesetzentwurf enthaltene Festlegung, dass das "Regelungsvorhaben spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten evaluiert (wird)" (S. 48). Offen bleibt dabei allerdings, ob nach fünf Jahren ein Bericht vorliegen oder die Evaluation starten soll und in welcher Form diese durchgeführt werden soll. Darüber hinaus macht das DJI darauf aufmerksam, dass offenbar bislang nur eine enge thematische Schwerpunktsetzung für die Evaluation vorgesehen ist – nämlich die Frage, ob "das Ziel der Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch die Verbesserung der Kooperation der Akteure im Kinderschutz sowie der Bedarfsorientierung der Unterstützung für Kinder und Jugendliche durch ein geeignetes Zusammenwirken an den Schnittstellen der Leistungssysteme erreicht worden ist" (ebd.). Auch wenn damit zu rechnen ist, dass in den nächsten fünf Jahren weitere Änderungen des SGB VIII anstehen werden, plädiert das DJI dafür, den evaluativen Blick auf alle zentralen Anliegen des KJSG zu lenken.
Fachdiskurs zur Inklusion notwendig
Unabhängig davon regt das DJI an, die Gelegenheit zu nutzen, um den Sprachgebrauch im SGB VIII insofern zu vereinheitlichen, als durchgängig von Kinder‐ und Jugendhilfe die Rede sein sollte. Es überrascht, dass nach wie vor auch in neu eingefügten Formulierungen nur von Jugendhilfe die Rede ist.
Das DJI hofft, dass in der nächsten Legislaturperiode das Thema Inklusion weiterverfolgt wird und von Anfang an ein breiter Fachdiskurs geführt wird, um eine möglichst gute Lösung für dieses anspruchsvolle Vorhaben zu finden.
Das DJI äußert sich im Einzelnen zu einer Vielzahl vorgesehener Änderungen. Die ausführliche <link http: kijup-sgbviii-reform.de wp-content uploads dji-rege-kjsg-12.6.2017.pdf external-link-new-window auf dijuf>Stellungnahme (pdf 248 KB) ist auf der Webseite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zur SGB VIII-Reform - DIJuF interaktiv - veröffentlicht.
Quelle: Stellungnahme des Deutsches Jugendinstitut vom 12.06.2017
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