SGB VIII
Keine Abstimmung über Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe im Bundesrat
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die eigentlich geplante Beratung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz. Die Länder werden sich voraussichtlich am 22. September 2017 damit befassen.
13.07.2017
Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken. Er sieht dazu insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten
Jugendämter und Kinderärzte sollen künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner erhalten mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.
Wirksamere Heimaufsicht
Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen stehen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe - auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.
Zusammenarbeit der Behörden
Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stellt klar, dass die Vermittlung von Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.
Schutz in Flüchtlingsunterkünften
Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen; ebenso die Träger der Unterkünfte - vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.
Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe
Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.
Weiteres Verfahren
Durch die Absetzung von der Tagesordnung kam es im Bundesrat nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz. Der Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni 2017 verabschiedet und der Länderkammer kurzfristig zugeleitet.
Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass sich die Fachausschüsse des Bundesrates in der ersten Septemberwoche mit dem Gesetz befassen. Ihre Empfehlung an das Plenum soll am 12. September 2017 veröffentlicht werden. Der Bundesrat soll darüber voraussichtlich am 22. September 2017 abstimmen.
Der Bundesrat stellt die weiteren Informationen zum Gesetzgebungsverfahren unter <link http: www.bundesrat.de plenumkompakt external-link-new-window zu den plenarsitzungen des> www.bundesrat.de/plenumkompakt zur Verfügung und informiert auf dem Kurznachrichtendienst <link https: twitter.com bundesrat external-link-new-window des>twitter.
Quelle: Bundesrat vom 07.07.2017 und Information der Pressestelle
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