SGB VIII

Junge Menschen und ihre Familien stärken – Bundestag berät über SGB VIII-Reform

Der Deutsche Bundestag hat sich am vergangenen Donnerstag (18.05.2017) in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJFG) befasst. Das Gesetz sieht mehr Beteiligung, besseren Schutz und ein effektiveres Zusammenwirken der für das Wohlergehen von Kindern zuständigen Systeme und Akteure vor.

22.05.2017

"Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Kinderschutz sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessern und Pflegekinder und ihre Familien stärken. Damit setzen wir wichtige Vorschläge aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes um. Es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Kinder müssen besser geschützt werden. Insbesondere vor Gewalt“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 12. April 2017 beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

Neuregelungen beim Kinderschutz

Konkret werden Kinder und Jugendliche in Einrichtungen durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen werden geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert und auch, wenn nötig, in den weiteren Prozess einbezogen.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. In Aufnahmeeinrichtungen müssen künftig Schutzkonzepte zur Anwendung kommen. Manuela Schwesig: "Es darf nicht sein, dass Frauen und Kinder, die viel Leid vor und auf ihrer Flucht erlebt haben und deshalb Schutz und Zuflucht bei uns suchen, in Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland wieder Gewalt erfahren. Wir haben eine besondere Verantwortung für diejenigen Flüchtlinge, die besonders schutz-bedürftig sind. Dieser Verantwortung werden wir nun mit unserem Gesetz gerecht."

Mehr Stabilität für Pflegekinder

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Insbesondere erhält das Familiengericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Pflegekindes in seiner Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten ist. Gleichzeitig wird die am kindlichen Zeitempfinden ausgerichtete Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder verbessert.

"Kinder brauchen Verlässlichkeit. Sie müssen wissen, wo sie herkommen und wo sie hingehören. Das ist für Pflegekinder ohnehin schon schwerer, als für andere Kinder. Wir müssen sie vor traumatisierenden Bindungsverlusten und weiteren Brüchen schützen. Mit der Reform regeln wir, dass über die Perspektive eines Pflegeverhältnisses schneller und transparenter entschieden wird", so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Hierfür brauchen auch die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern mehr Sicherheit und klare Perspektiven. Wir stärken deshalb die Unterstützung der leiblichen- und der Pflegeeltern gleichermaßen."

Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe

Im Gesetz werden Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe als Leitprinzipien in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Unter anderem wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel wird eingeführt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird durch die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen verbessert.

Der Gesetzentwurf und weitere Informationen sind auf der <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen bundestag-beraet-gesetz-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen external-link-new-window zum>Webseite des BMFSFJ veröffentlicht. Den Stand der fachlichen Debatte dokumentiert das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht auf seiner <link https: kijup-sgbviii-reform.de external-link-new-window und austausch zur sgb>Webseite DIJuF interaktiv. Dort findet sich auch weiterführendes Material zu den aktuellen Beratungen in Bundestag und Bundesrat. 

Aktuelle Informationen zum Reformprozess sowie fachliche Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen stehen außerdem in der <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii external-link-new-window sgb>Fokus-Rubrik "SGB VIII" auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017

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