SGB VIII

Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußern sich zur Inklusiven Lösung

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben ein Diskussionspapier zur Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII veröffentlicht. Sie formulieren Erwartungen an die Bundesregierung und das weitere Verfahren, positionieren sich zu Einzelfragen, nehmen jedoch keine Stellung zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.

23.05.2017

Es besteht große Übereinstimmung im politischen Raum, in der Fachwelt und bei den Interessenvertretungen behinderter Menschen und ihrer Familien in der Einschätzung, dass die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII der richtige Schritt zu einer weiterentwickelten Kinder- und Jugendhilfe, einer verbesserten Leistungsgestaltung für junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien ist und einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten kann. Dieses Einverständnis gilt es zu nutzen.

Ein neuer Anlauf für eine Inklusive Lösung wird begrüßt

Auch wenn die Inklusive Lösung in einer Reform des SGB VIII vom 18. Deutschen Bundestag nicht umgesetzt wird, sehen die Fachverbände eine dringende Notwendigkeit, den Beratungsprozess über die geplante Reform fortzusetzen und zu intensivieren: Innerhalb der Fachverbände, mit den anderen Verbänden der Behindertenhilfe und -selbsthilfe, mit den freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Wissenschaft und Lehre und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ein neuer Anlauf für eine Inklusive Lösung wird ausdrücklich begrüßt.

Aus diesem Grund verzichten die Fachverbände auf die Bezugnahme zu den bislang
vorliegenden Arbeitsentwürfen des BMFSFJ zur inklusiven Lösung. Mit dem
Diskussionspapier nehmen sie ebenfalls nicht Stellung zum <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii artikel mehr-schutz-und-teilhabe-bundesregierung-beschliesst-gesetzentwurf-zur-sgb-viii-reform external-link-new-window auf dem fachkräfteportal>Regierungsentwurf
eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.

Vorgabe der Kostenneutralität als erhebliches Hindernis

Der bisherige Verlauf der Vorbereitung der Reform durch das BMFSFJ hat Vertrauen
zerstört und mit der Verknüpfung weiterer Zielsetzungen die Inklusive Lösung in den Hintergrund gedrängt. Die Vorgabe der Kostenneutralität hat sich dabei als erhebliches Hindernis erwiesen. Die Fachverbände stellen klar, dass es eine Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII nicht zu Lasten der Hilfe zur Erziehung und nicht zu Lasten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung geben kann. Grundlegende Veränderungen des partnerschaftlichen Verhältnisses von freier und öffentlicher Jugendhilfe, das zum Wesenskern der Kinder- und Jugendhilfe gehört, sowie Einschränkungen und Leistungsverschlechterungen treffen alle Kinder und Jugendlichen und ihre Familien und können daher nicht hingenommen werden.

Erwartungen an das weitere Verfahren

Kinder- und Jugendhilfe und eine auf Förderung, Teilhabe und Selbstbestimmung
ausgerichtete Leistungsgestaltung für junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien sind, wenn sie gut gelingen, immer ein Gemeinschaftsprodukt der Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten. Daher sollte ein vom BMFSFJ geführter, transparenter, fairer Beteiligungsprozess von ausreichender Dauer und mit der erforderlichen Intensität zu allen Themen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit Beteiligung aller maßgeblichen Akteure alsbald eingeleitet werden.

Daran zu beteiligen sind die

  • Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung und ihrer Familien,
  • Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Fachverbände für Menschen mit Behinderung,
  • freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Leistungsanbieter und Leistungsträger der Eingliederungshilfe,
  • Länder und Kommunen,
  • Wissenschaft und Lehre.

Im Vorfeld und neben dem Beteiligungsprozess sollen die Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe für und Vertretung von Menschen mit Behinderung und ihren Familien untereinander und miteinander in einen fachlichen Austausch treten, Vorstellungen zu Einzelfragen der Reform entwickeln und soweit wie möglich zu gemeinsamen Lösungsvorschlägen weiterentwickeln.

Erwartungen an die Bundesregierung

Die Fachverbände erwarten von der Bundesregierung,

  • dass keine Verknüpfung der Reform mit sachfremden Zielsetzungen vorgenommen wird,
  • dass die Vorgabe der Kostenneutralität aufgegeben wird und die notwendigen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Reform zugesichert und auch bereitgestellt werden, um den Trägern der Kinder- und Jugendhilf e die Zusammenführung und die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen,
  • dass sie eine bundeseinheitliche Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem Bedarf und der Art ihrer Behinderung, sicherstellt. Regelungen, nach denen das Landesrecht die Zuständigkeit in Abhängigkeit von der Art der Behinderung abweichend vorsehen kann, sind vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots zur Herstellung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse abzulehnen.

Erwartungen an die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe

  • dass sie sich zu ihrer Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen bekennen, auch wenn neue Personengruppen auf sie zukommen, die personelle und materielle Ressourcen beanspruchen,
  • Routinen in Frage gestellt werden, wenn eine neue Elternschaft mit neuen Ansprüchen und Erwartungen auf sie zukommt und
  • Offenheit gegenüber neuen Leistungsanbietern, die aus der Eingliederungshilfe kommen.

Erwartungen an die Verbände der Menschen mit Behinderung und die
Leistungsträger der Eingliederungshilfe und/oder Anbieter von
Leistungen für Menschen mit Behinderung

  • dass sie sich zu der Reform bekennen, konstruktiv an Lösungen und Veränderungen mitarbeiten und dabei die fachlichen und kulturellen Besonderheiten der Kinder- und Jugendhilfe respektieren und wertschätzen.

Grundbedingungen für eine Inklusive Lösung und Einzelpunkte

Im weiteren Verlauf des Diskussionspapieres benennen die Fachverbände die Grundbedingungen für eine Inklusive Lösung im SGB VIII aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und ihrer Familien, und nehmen Stellung zu den folgenden einzelnen Punkten der Reform:

  1. Einheitlicher Leistungstatbestand
  2. Anspruchsinhaberschaft
  3. Leistungskatalog der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
  4. Inklusive Ausgestaltung aller Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  5. Anforderungen an ein inklusives Hilfeplanverfahren
  6. Wunsch- und Wahlrecht und Auswahl von Leistungen
  7. Sozialraumangebote
  8. Steuerungsverantwortung des Trägers der Jugendhilfe
  9. Altersgrenzen und Übergangsplanung
  10. Schnittstellen SGB IX, Teil 1, SGB II/III, Schule, SGB V, SGB XI
  11. Kostenheranziehung
  12. Stärkung der Kinderrechte
  13. Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe

<link http: www.diefachverbaende.de files stellungnahmen external-link-new-window als>Download des vollständigen Diskussionspapieres (PDF, 364 KB)

Über die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Unter dem Dach der <link http: diefachverbaende.de external-link-new-window der fachverbände für menschen mit>Fachverbände für Menschen mit Behinderung arbeiten seit 1978 vertrauensvoll zusammen: der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (seit 2004), die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. und der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.

Quelle: Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 15.05.2017

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