SGB VIII
DIJuF: Hinweise zum Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das DIJuF begrüßt wichtige Elemente zur Weiterentwicklung von Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich weist es auf aus seiner Sicht problematische Passagen des Gesetzentwurfes hin und empfiehlt bestimmte Änderungen nicht zu beschließen. Insbesondere geht das Papier auf die Bereiche der Pflegekinderhilfe, des Kinderschutzes und der Sonderregelungen für unbegleitete Minderjährige ein.
31.05.2017
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) äußert sich mit Hinweisen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG):
Vorbemerkung
Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des DIJuF wichtige Elemente zur Weiterentwicklung von Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe , insbesondere
- erste rechtliche Regelungen, die das gesetzgeberische Vorhaben einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe andeuten (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4, § 9 Nr. 4, § 22 Abs. 2 S. 3, § 22a Abs. 4, § 79a S. 2, § 80 Abs. 2 SGB VIII-E),
- zur Stärkung von Herkunftseltern bei stationärer Unterbringung ihrer Kinder (§ 37a SGB VIII-E, § 1632 Abs. 4 S. 2 BGB-E),
- zur Situation von Pflegekindern (§ 1632 Abs. 4, §§ 1696, 1697a BGB),
- zur Verbesserung der Rechtsklarheit für die eigenständige Beratung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 Abs. 3 SGB VIII-E) sowie für die Möglichkeit einer Einführung von Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII-E),
- die Einführung einer verbindlichen Rückmeldung in Folge von Mitteilungen einer Kindeswohlgefährdung als Kooperationsbestandteil im Dreieck zwischen Adressat/inn/en, Berufsgeheimnisträger/inne/n und Jugendamt (§ 4 Abs. 4 KKG-E) und
- eine Schärfung von Elementen der Prüfung im Bereich der Einrichtungsaufsicht (§§ 45, 45a, 46, 47 SGB VIII-E).
Problematisch und zumindest änderungsbedürftig erscheinen
- die Missverständlichkeiten, die in der Rahmung der Prozesshaftigkeit bei der Klärung der Perspektive in der Hilfeplanung angelegt sind und in der Praxis dazu führen können, dass Rückkehr oder Verbleib auf Dauer von Beginn an gegenübergestellt werden, statt alle Beteiligten in einen offenen Klärungsprozess einzubeziehen (§ 36a Abs. 1 SGB VIII-E) sowie
- die Sonderregelung für Rahmenverträge zur Finanzierung von Leistungen für un- begleitete minderjährige Ausländer/innen in Bezug auf ihre potenziell diskriminie- renden Wirkungen (§ 78f Abs. 2 SGB VIII-E).
Nicht Gesetz werden sollten aus Sicht des Instituts
- Änderungen in der systemprägenden Vorschrift zur Datenweitergabe im Kinder- schutz durch Berufsgeheimnisträger/innen mitten in der Umsetzungsphase nach Einführung durch das Bundeskinderschutzgesetz 2012 (§ 4 Abs. 1 bis 3 KKG-E),
- die regelhafte Vorlagepflicht von Hilfeplänen gegenüber dem Familiengericht (§ 50 Abs. 2 SGB VIII-E),
- die Verknüpfung der Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII durch das Land an den Abschluss von Rahmenverträgen (§ 78f Abs. 2 SGB VIII-E) und
- die Einführung von Meldepflichten für "Einrichtungen" der offenen Jugendarbeit (§ 48b SGB VIII-E).
Im Folgenden äußert sich das Institut ausführlich zu den Bereichen einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, zu den Regelungsvorschlägen im Bereich der Pflegekinderhilfe sowie zu ausgewählten Regelungsentwurfen, die aus seiner Sicht änderungsbedürftig erscheinen oder auf die verzichtet werden sollte.
Die vollständigen <link http: kijup-sgbviii-reform.de wp-content uploads dijuf-hinweise_rege-kjsg_29.5.2017_end.pdf external-link-new-window des dijuf zum>Hinweise des DIJuF (pdf 95 KB) stehen online zur Verfügung. Auf seiner <link http: kijup-sgbviii-reform.de external-link-new-window interaktiv mit synopsen und>Webseite DIJuF Interaktiv informiert das Institut außerdem über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren und bietet eine Plattform für Austausch und Information.
Informationen zu aktuellen Reformprozess und Stellungnahmen der verschiedenen Fachverbände und Organisationen stehen auch <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii external-link-new-window sgb> Im Fokusthema SGB VIII auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., vom 29.05.2017
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