Relaunch - Am 19. Mai ist es soweit:
Unter der bekannten Adresse finden Sie unser Angebot als „Portal der Kinder- und Jugendhilfe“ – mit vollständig neuem Look.
Daher erfolgt ab dem 29. April ein Redaktionsstopp. Ab diesem Zeitpunkt können Sie von extern keine Inhalte mehr einpflegen.
Ab dem 19. Mai können Sie alle Angebote wieder wie gewohnt nutzen.
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Das DIJuF begrüßt wichtige Elemente zur Weiterentwicklung von Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich weist es auf aus seiner Sicht problematische Passagen des Gesetzentwurfes hin und empfiehlt bestimmte Änderungen nicht zu beschließen. Insbesondere geht das Papier auf die Bereiche der Pflegekinderhilfe, des Kinderschutzes und der Sonderregelungen für unbegleitete Minderjährige ein.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) äußert sich mit Hinweisen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG):
Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des DIJuF wichtige Elemente zur Weiterentwicklung von Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe , insbesondere
Problematisch und zumindest änderungsbedürftig erscheinen
Nicht Gesetz werden sollten aus Sicht des Instituts
Im Folgenden äußert sich das Institut ausführlich zu den Bereichen einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, zu den Regelungsvorschlägen im Bereich der Pflegekinderhilfe sowie zu ausgewählten Regelungsentwurfen, die aus seiner Sicht änderungsbedürftig erscheinen oder auf die verzichtet werden sollte.
Die vollständigen Hinweise des DIJuF (pdf 95 KB) stehen online zur Verfügung. Auf seiner Webseite DIJuF Interaktiv informiert das Institut außerdem über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren und bietet eine Plattform für Austausch und Information.
Informationen zu aktuellen Reformprozess und Stellungnahmen der verschiedenen Fachverbände und Organisationen stehen auch Im Fokusthema SGB VIII auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., vom 29.05.2017