KJSG-Stellungnahme

Diakonie zu Vorschriften, die Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien betreffen

Das Diakonie Deutschland hat sich zum Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) positioniert. Die Position der Diakonie Deutschland nimmt zu §§ 37 bis 37c SGB VIII-E und den Änderungen des BGB aus dem Referentenentwurf, die Änderungen für Pflegekinder, ihre Eltern und Pflegefamilien zum Gegenstand haben, vertiefend Stellung.

26.11.2020

Die Diakonie Deutschland nimmt Stellung zu den Vorschriften, die Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, und ihre Eltern betreffen. Zu den übrigen Inhalten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hat sie sich mit den Verbänden, mit denen sie in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) verbunden ist, in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) geäußert.

Die Diakonie begrüßt die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich. Sie sieht jedoch, dass die Rechte der Kinder, der Eltern und der Pflegeeltern noch nicht so ausbalanciert sind, wie das nach Auffassung der Diakonie – nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen – geboten ist.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Jugendamt eine Perspektivklärung vornimmt, wenn Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht werden. Zugleich soll das Familiengericht künftig anordnen können, dass Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Grundsätzlich unterstützt die Diakonie die Nachjustierung der Balance zwischen Kinder- und Elternrechten, die mit dieser Reform erreicht werden soll. Sie ist aber der Auffassung, dass der Vorschlag noch nicht ausgewogen ist, und unterbreitet in ihrer Stellungnahme Vorschläge für die Nachbesserung.

Die ausführliche Stellungnahme der Diakonie Deutschland (PDF, 271 KB) steht als Download auf deren Website zur Verfügung. 

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Quelle: Diakonie Deutschland vom 23.11.2020

Back to Top