SGB VIII

DBJR-Stellungnahme: Zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

Der Deutsche Bundesjugendring nimmt am 24. März 2017 Stellung zu geplanten Änderungen des SGB VIII. Dabei geht der DBJR auf zahlreiche vorgeschlagene Einzelregelungen ein und begrüßt vorgenommene Änderungen im Vergleich zu vorangegangen Arbeitsfassungen. Zugleich wird für die weitere Beratung ein transparentes Verfahren und eine ernsthafte Beteiligung aller relevanten Fachorganisationen gefordert.

01.04.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 17. März einen Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt. Wir setzen uns in dieser Stellungnahme mit einzelnen Punkten auseinander.

Vorbemerkung

Der Gesetzesentwurf enthält sehr viele Änderungen mit weitreichenden Folgen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sorgfältig durchdacht werden müssen – auch mit Blick auf mögliche nichtintendierte (Neben-)Wirkungen. Die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme macht es uns, dem Deutschen Bundesjugendring e.V. (DBJR), unmöglich, zum vorliegenden Referentenwurf in adäquater Weise umfassend Stellung zu nehmen. Aus diesem Grund müssen wir uns auf einige ausgewählte Punkte beschränken, ohne damit die Relevanz anderer Punkte zu reduzieren. Entsprechend kann auch an unkommentierten Punkten des Entwurfs nicht automatisch von einer Zustimmung ausgegangen werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Eine derart kurze Rückmeldefrist von weniger als einer Woche in einem Gesetzgebungsprozess mit dieser Bedeutung für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe ist in keiner Weise angemessen. Sie steht auch nicht im Verhältnis zu der langen Vorlaufzeit von mehr als einem Jahr, in dem die Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe immer nur sporadisch einbezogen wurden, zuletzt über mehrere Monate nicht über den Stand der Dinge sowie den Zeitplan informiert wurden. Die zu kurze Fristsetzung erschwert Abstimmungsprozesse oder macht sie unmöglich. So war es uns nicht möglich, die Gremien des DBJR im angemessenen Umfang einzubeziehen.

Ebenso wie die Kürze der Frist kritisieren wir die Wahl des Zeitpunktes. Die Wahl der Woche vor dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), dem bundesweit größten Ereignis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, die für alle relevanten Organisationen durch entsprechende Vorbereitungen geprägt ist, lässt ebenfalls an der Ernsthaftigkeit der Beteiligung der Fachverbände und -organisationen zweifeln. Unserer Stellungnahme kann daher nicht als abschließend betrachtet werden, sondern lediglich eine punktuelle Funktion erfüllen.

Die vollständige <link https: www.dbjr.de fileadmin user_upload pdf-dateien stellungnahmen external-link-new-window zum referentenentwurf eines>Stellungnahme mit umfassenden Rückmeldungen zu den Einzelregelungen steht als Download auf der Webseite des DBJR zur Verfügung. 

Quelle: Deutscher Bundesjugendring

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