SGB VIII

Bundesdialogprozess „Mitreden – Mitgestalten“: AGJ nimmt Stellung zu Prävention im Sozialraum und Inklusion

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich in den vom BMFSFJ initiierten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe mittels Vorabkommentierungen eingebracht. Die nun zweite veröffentlichte Stellungnahme führt die beiden letzten AGJ-Vorabkommentierungen zu den Themen Prävention im Sozialraum und Inklusion zusammen.

07.01.2020

Zur Repräsentation der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe entsandte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 15 Personen zzgl. Stellvertretungen in die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ im Rahmen des Beteiligungs- und Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) initiiert hat.

Im Vorfeld jeder Bundes-AG-Sitzung wurden thematische Arbeitspapiere des BMFSFJ versandt und u.a. durch die sogenannte AGJ-Gesamt-AG vorabkommentiert. In der AGJ-Gesamt-AG waren sowohl die AGJ-Mitglieder und ihre Stellvertretungen der Bundes-AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“, als auch die Mitglieder der internen AGJ-AG „Reformprozess SGB VIII“ tätig, die die seit dem Jahr 2015 die Diskussion begleitet.

Um einen stärkeren dialogischen Austausch bestrebt

Eine formell ordnungsgemäße Abstimmung der in den Bundesdialogprozess eingebrachten Positionen im Vorstand der AGJ war aufgrund der vorgegebenen engen zeitlichen Vorgaben nicht möglich. Der Vorstand der AGJ macht durch den Beschluss der zusammenführenden Stellungnahme jedoch im Nachgang der Bundes-AG-Sitzungen deutlich, dass die hier dargelegten Positionen solche der AGJ sind. Zu ausgewählten Gesichtspunkten wird zudem die Gelegenheit wahrgenommen auf Äußerungen von Mitgliedern der Bundes-AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ einzugehen. Die AGJ verbindet hiermit das Bestreben, einen stärkeren dialogischen Austausch in den Prozess einzubringen.

In der vorliegenden Stellungnahme, die im Dezember im Vorstand der AGJ verabschiedet wurde, sind die Vorabkommentierungen für die Sitzungen „Prävention im Sozialraum stärken“ (Juni 2019) und „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ (September 2019) innerhalb des Dialogprozesses zusammengeführt.

Das umfangreiche Papier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zu den Themen Prävention im Sozialraum und Inklusion (PDF, 162 KB) steht als Download auf den Seiten der AGJ zur Verfügung.

Diskussion zu „Prävention im Sozialraum stärken“

Die AGJ begrüßt das Anliegen weiter über rechtliche Veränderungsmöglichkeiten nachzudenken, die zum einen den Zugang zu präventiven, niedrigschwelligen Angeboten für schwer erreichbare Adressatengruppen (z.B. Eltern mit psychischer Belastungen oder Krankheit) verbessern, zum anderen Kommunen anhalten solche Angebote auch tatsächlich vorzuhalten. Die AGJ teilt die im Arbeitspapier des BMFSFJ deutlich gewordene Einschätzung, dass in einem erleichterten, selbstinitiierten Zugang zu im Sozial-/Lebensraum der Familien präsenten Hilfen Chancen liegen. Dass der Austausch zu diesem Thema vergleichsweise stockend verlief, ist aus Sicht der AGJ ein Hinweis, dass entsprechende Lösungen noch nicht gefunden sind.

Die Stellungnahme geht im einzelnen auf folgende Punkte (hier als Inhaltsauszug) ein:

  • Grundlegende Anmerkung zum Sachverhalt / Aufbereitung des aktuellen Leistungs- und Finanzierungssystems (inkl. Erklärung von Begrifflichkeiten)
  • Direkte, niedrigschwellige Hilfezugänge für Familien (TOP 1 des Arbeitspapiers)
  • Finanzierungsstrukturen (TOP 2 des Arbeitspapiers)
  • Qualitätssicherung von Sozialangeboten zur Schaffung niedrigschwelliger Hilfezugänge für Familien (TOP 3 des Arbeitspapiers)
  • An Lebensorte von Familien für Prävention anschließen (TOP 4 des Arbeitspapiers)

Diskussion zu „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“

Spätestens während der letzten Bundes-AG-Sitzung wurde deutlich, dass das Ziel einer inklusiveren Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe für eine Vielzahl der AG-Teilnehmenden treibende Motivation für ihr Engagement im Dialogprozess war. Die dort wahrgenommene Aufbruchsstimmung enthält aus Sicht der AGJ einen Auftrag an die Politik, sich intensiv mit den offenen Fragen der Finanzierung und zum Prozess der Strukturveränderung zu befassen. Von der Ministerin und der Koalition braucht es ein deutliches Signal, dass die Umgestaltung angegangen wird und eine Gesamtzuständigkeit unter dem Dach des SGB VIII in absehbarer Zeit in Kraft treten soll.

Noch offen gefasste Ausführungen im Arbeitspapier machen zwar auch bei dieser Thematik eine weitergehende, vertiefte Diskussion erforderlich, aber diese braucht zunächst das klare politische Zeichen. Die AGJ erwartet, dass der begonnene Dialogprozess fortgesetzt wird und möglichst schon vor dem formellen Beteiligungsprozess während des Gesetzgebungsverfahrens die angeschnittenen, teils kleinteiligen Fragen zur „inklusiven Lösung“ gemeinsam erörtert werden können.

Die Stellungnahme geht im einzelnen auf folgende Punkte (hier als Inhaltsauszug) ein:

  • Inklusive Ausgestaltung des SGB VIII: Auftrag, Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten (TOP 1 des Arbeitspapiers)
    • Stärkung der grundsätzlichen inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
    • Stärkung der inklusiven Ausrichtung einzelner Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, insbesondere des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
    • Stärkung der inklusiven Ausrichtung der Angebote der freien Träger
    • Inklusive Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege
  • Schnittstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Sozial-/bzw. Eingliederungshilfe (SGB XII/SGB VIII) (TOP 2 des Arbeitspapiers)
    • Ausgestaltung der Anspruchsgrundlage im SGB VIII
    • Wesentlichkeit als Anspruchsvoraussetzung
    • Anspruchsinhaber
    • Leistungskatalog
    • Persönliches Budget
    • Hilfeplanung
    • Instrumente zur Unterstützung des Aushandlungsprozesses zur Erstellung des Hilfeplans
    • Wunsch- und Wahlrecht
    • Früherkennung und Frühförderung
    • Übergang in die Eingliederungshilfe
    • Schnittstelle zur Pflege
    • Kostenheranziehung
    • Gerichtsbarkeit
    • Umsetzung
  • Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII an der Schnittstelle zur Schule (TOP 3 des Arbeitspapiers)
    • Leistungen bei Teilleistungsstörungen
    • Schulbegleitung

Weiterführende Informationen

Der Beteiligungsprozess des Bundes wurde unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten“ am 6. November 2018 eingerichtet. Die Ergebnisse des Dialogprozesses wurden auf einer Abschlusskonferenz am 10. Dezember 2019 der Fachöffentlichkeit präsentiert. Weitere Informationen hierzu sind der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal zu entnehmen.

Auf www.mitreden-mitgestalten.de sind außerdem Hintergrundinformationen zu finden, u.a. auch Materialien zu den einzelnen Sitzungen und Themen.

Am 27./28. Juni 2019 wurde die erste zusammenführende AGJ-Stellungnahme zu den beiden Sitzungen der Bundes-AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ mit den Themen Kinderschutz und Fremdunterbringung vom Vorstand der AGJ verabschiedet.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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