Inklusion

BMFSFJ veröffentlicht Arbeitsfassung zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Nachdem ein erster interner Arbeitsentwurf zur SGB VIII-Novelle bereits seit Juni 2016 kursiert und die Diskussion um mögliche Reformvorhaben entflammt hat, veröffentlicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.08.2016 eine aktualisierte Arbeitsfassung zur Vorbereitung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

23.08.2016

Inklusives SGB VIII – Zweistufige Reform

Entsprechend der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen beabsichtigt das BMFSFJ die Schaffung eines einheitlichen, bedarfsorientierten Individualleistungssystems, das durch mehr Teilhabe, effizientere Leistungsangebote und wirksameren Schutz die Rechte von Kindern und Jugendlichen umfassend stärkt.

Der Arbeitsentwurf des BMFSFJ sieht eine zweistufige Reform des SGB VIII vor: Die erste Gesetzesänderung soll noch 2017 in Kraft treten und beinhaltet eine Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des geltenden Rechts. Die zweite Gesetzesänderung soll nach fünfjähriger Übergangsphase 2023 in Kraft treten und beinhaltet die Umsetzung der Inklusiven Lösung. Hierbei sollen Leistungselemente und Leistungsarten für Kinder- und Jugendliche mit und ohne Behinderung in einem inklusiven SGB VIII zusammengeführt werden. Das heißt, dass Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung in einem einheitlichen Leistungstatbestand verschmelzen.

Anspruchsinhaber dieser "Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe" sind zukünftig Kinder und Jugendliche selbst. Damit sollen Lebenssituation und Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt gerückt und die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Ein Anspruch auf elternspezifische "Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz" soll, unabhängig von der Wahrnehmung der Personensorge, erhalten bleiben.

Kernbereiche des inklusiven SGB VIII

  • einheitlicher Tatbestand
  • offener Leistungskatalog
  • einheitliche Kostenbeteiligung
  • qualifizierte Planung

Qualifizierung der Steuerungsprozesse

Insgesamt ist keine Ausweitung der Leistungen sondern lediglich die kostenneutrale Zusammenführung und inklusive Weiterentwicklung der Leistungsarten geplant. Zu diesem Zweck sollen Steuerungsinstrumente der Jugendämter deutlich verbessert und sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgt werden. Dies bedeutet unter anderem: 

  • die Erweiterung des niedrigschwelligen Zugangs zu sozialräumlichen Angeboten,
  • den geplanten Vorrang von infrastrukturellen und Regelangeboten im Zuge der Neufassung des Rechtsanspruchs auf Hilfeleistungen, 
  • die Erweiterung des Handlungsspielraums des öffentlichen Trägers auch bei Finanzierungsart und Anbieterauswahl,
  • die Verpflichtung der freien Träger zu Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote sowie 
  • die Stärkung der Aufsicht über Einrichtungen.

Zudem soll durch Systematisierung und Standardisierung eine höhere Verbindlichkeit der Hilfe-/Leistungsplanung erreicht werden.

Arbeitsentwurf SGB VIII-Novelle (PDF, 717 KB)

Begründung zur Arbeitsfassung (PDF, 313 KB)

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2016 

Redaktion: Anne Ware

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