KJSG-Stellungnahme

BJR kritisiert separiertes Gesetzgebungsverfahren zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der Bayerische Jugendring (BJR) begrüßt die Verankerung der inklusiven Lösung und die Zielrichtung, die Leistungen für alle jungen Menschen im SGB VIII zu vereinen und deren bedarfsgerechte Erfüllung dort zu verorten. In seiner Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (KJSG) nennt er es umso bedauerlicher, dass die geplante Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beraten wird.

02.11.2020

Der Bayerische Jugendring (BJR) hat ebenso von der Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des KJSG Gebrauch gemacht.

Im Einklang mit diversen weiteren Institutionen begrüßt der BJR ausdrücklich die Verankerung der inklusiven Lösung und die Zielrichtung, die Leistungen für alle jungen Menschen im SGB VIII zu vereinen und deren bedarfsgerechte Erfüllung dort zu verorten. Insbesondere die vielfältige Verankerung der Notwendigkeit inklusiver Zugänge und Verfahren ist ein bedeutsamer, wichtiger und richtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller junger Menschen. Auch die vielfältigen Regelungen zur Beteiligung der jungen Menschen in die Ausgestaltung der Jugendhilfeaufgaben und -leistungen sowie die erweiterten Beratungsansprüche sind bedeutsame und wegweisende Weiterentwicklungen.

Umso bedauerlicher ist es daher aus Sicht des BJR, dass die geplante Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beraten wird und damit der Blick auf Schnittstellen und mögliche Brüche und Wechselwirkungen zu den Intentionen und den Regelungen des SGB VIII droht, aus dem Blick zu geraten. Bei dieser grundsätzlichen Veränderung wäre ein einheitliches Gesetzgebungsverfahren und dementsprechend eine einheitliche Beteiligung der Fachöffentlichkeit angezeigt gewesen.

Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 68 KB) steht auf der Webseite des Bayerischen Jugendrings zum Download zur Verfügung.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Über den BJR

Der Bayerische Jugendring (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern. Mit seinen 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen ist er in ganz Bayern vertreten. Der BJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein. Mit den Mitteln der Jugendarbeit und -politik vertritt er die Belange aller jungen Menschen im Freistaat. Bedürfnisse und Probleme von Kindern und Jugendlichen kommuniziert der BJR im Dialog mit der Gesellschaft. Dazu arbeitet er mit Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und Organisationen zusammen.

Quelle: Bayerische Jugendring (BJR)

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