SGB VIII
BAG KJS fordert Sonderregelungen für junge Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe zu verhindern
Künftig soll es durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) den Bundesländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für junge Geflüchtete gibt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) fordert dazu auf die angestrebte Regeleung zurückzunehmen.
20.04.2017
Die Gesetzesänderung wurde am 12. April im Bundeskabinett verabschiedet (<link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii artikel mehr-schutz-und-teilhabe-bundesregierung-beschliesst-gesetzentwurf-zur-sgb-viii-reform external-link-new-window auf dem>Berichterstattung).
"Eine solche Regelung bedeutet die Spaltung der Kinder- und Jugendhilfe", so Lisi Maier, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zu den Plänen der Bundesregierung.
"Dies gibt den Ländern die Möglichkeit, die Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kindern- und Jugendlichen abzusenken. Bei den Leistungen der Jugendhilfe darf es keine (Qualitäts)Unterschiede nach Zielgruppen geben. Auch "Spezialeinrichtungen" nur für junge Geflüchtete lehnen wir ab."
Kinderrechte sind unteilbar
Die Katholische Jugendsozialarbeit hat in ihren Einrichtungen und Angeboten sehr positive Erfahrungen in gemeinsamen Angeboten für Geflüchtete und andere Jugendliche gemacht. Es bedarf hierbei auch immer spezifischer, individueller Hilfen, die auf die Bedarfe des/der Einzelnen abgestimmt sind, aber das gilt für alle jungen Menschen - und nicht nur für Jugendliche mit Fluchthintergrund. Kinderrechte gelten auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder und Jugendlichen unterschiedslos. Die Katholische Jugendsozialarbeit fordert dringend dazu auf, die angestrebte Regelung im § 78f SGB VIII zurückzunehmen.
Angesichts der Bestrebungen von Manuela Schwesig als Bundesministerin die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit einer Reform des SGB VIII zu stärken und Kinder-rechte in das Grundgesetz aufzunehmen, ist der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf des SGB VIII für die BAG KJS nicht nachvollziehbar. Dies gilt auch für die kurzfristig eingefügten Einschränkungen der Zielgruppen und Angebote des Jugendwohnens § 13 (3) im Rahmen der Jugendsozialarbeit, die die BAG KJS deutlich ablehnt.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. vom 12.04.2017
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