SGB VIII
AWO veröffentlicht Rechtsexpertise für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Prof. Johannes Münder hat im Auftrag des AWO Bundesverband ein aktuelles Rechtsgutachten zur „Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ im SGB VIII vorgelegt.
16.04.2021
Das Ganztagsförderungsgesetz muss kommen
Der AWO Bundesverband intensiviert seine Aktivitäten in der fachpolitischen Begleitung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Hierzu wird aktuell eine Rechtsexpertise von Prof. Johannes Münder zur „Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ veröffentlicht.
Die Idee zu diesem Rechtsgutachten entstand in Vorbereitung auf die erwartete Beteiligung der Verbände an der Anhörung zum Referentenentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz. In Anknüpfung an die Ergebnisse einer Online-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?!“, die die AWO im Sommer 2020 durchgeführt hatte, leistet dieses Gutachten einen qualitativen Beitrag für das Gesetzgebungsverfahren für eine qualitätsvolle ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder.
Bund kann Qualitätsdimensionen zum Rechtsanspruch im SGB VIII verorten
In der fachlichen Auswertung der Kampagne hatten sich sechs zentrale Qualitätsdimensionen für einen gut ausgebauten, verlässlichen und qualitätsvoll gestalteten Ganztag herausgebildet. Für diese Qualitätsdimensionen hat Prof. Münder analysiert, wie, mit welchen Formulierungen sie durch den Bund über das Ganztagsförderungsgesetz in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) einzubringen wären.
Die von ihm entwickelten rechtlichen Regelungsvorschläge zeigen: Der Bund kann im Kinder- und Jugendhilfegesetz eigene Textformulierungen für eine gute Ganztagsbetreuung einbauen - sei es als Programmsätze oder als objektive Rechtsverpflichtung. Dies muss die Bundesregierung allerdings auch wollen und gemeinsam mit den Bundesländern umsetzen.
Die Formulierungsvorschläge sind fachliche Anregungen für den Bundesgesetzgeber, im Rahmen der Beratungen für ein Ganztagsförderungsgesetz gezielt zentrale Qualitätsdimensionen im SGB VIII zu verankern.
Quelle: AWO Bundesverband
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