SGB VIII
Anträge im Bundestag zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt
Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Kinder- und Jugendhilfe in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt werden. In einem gemeinsamen Antrag fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Auch die Linkspartei möchte das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in vielen Teilen reformieren, während die Grünen einen Rechtsanspruch auf unabhängige Ombudschaften fordern.
22.02.2019
Union und Sozialdemokraten fordern Reform des SGB VIII
Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Kinder- und Jugendhilfe reformiert werden. In einem gemeinsamen Antrag (19/7904; PDF, 488 KB) fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen. Er soll den Kinderschutz, die Übergänge zwischen den verschiedenen Leistungssystemen, die Fremdunterbringung, die Heimaufsicht und die Unterstützung von Herkunftsfamilien verbessern sowie die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern weiterentwickeln. Die fachliche und finanzielle Verantwortung müsse dabei weiterhin bei den Kommunen und Ländern verbleiben.
Nach den Vorstellungen von Union und Sozialdemokraten sollen im Rahmen des Reformprozesses die Perspektiven und Erfahrungen junger Menschen und Familien mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Zudem müsse die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens weiterentwickelt werden.
Armutsbedingte Benachteiligungen abbauen, Kommunen finanziell stärken
Die Linksfraktion fordert eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe. In einem Antrag (19/7909; PDF, 462 KB) fordert sie die Bundesregierung auf, das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer einzurichtenden Enquete-Kommission neu zu fassen. Die armutsbedingten Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen müssten abgebaut werden, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfassend zu gewährleisten. Zudem müsste rechtlich klargestellt werden, dass die im SGB VIII verankerten Leistungen nicht auf Freiwilligkeit der öffentlichen Träger beruhen. Die Kommunen seien finanziell in die Lage zu versetzen, die Umsetzung des SGB VIII zu gewährleisten.
Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern, Ombudschaften einführen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf unabhängige Ombudschaften festzuschreiben. An diese sollen sich junge Menschen und Familien zur Beratung sowie Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wenden können, heißt es in dem entsprechenden Antrag (19/7921; PDF, 462 KB). Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren seien in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der gesetzlich geforderten Qualitätsentwicklung verpflichtend zu machen. Nach dem Willen der Grünen sollen Kinder und Jugendliche zu eigenständigen Leistungsberechtigten im SGB VIII gemacht werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 202 vom 21.02.2019
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