Update zum KJSG

Abschluss der SGB VIII-Reform rückt näher

Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag, den 22. April 2021 abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.

23.04.2021

Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden.

Grünes Licht für das Kinder- und Jugend­stärkungsgesetz

Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für die Pläne der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben. Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107). Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (19/28870).

Die Debatte, Reden und Dokumente lassen sich nachschauen unter:

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag ist nun noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Es wird erwartet, dass der TOP auf die Tagesordnung der Sitzung am 7. Mai 2021 gesetzt wird.

Quelle: Deutscher Bundestag

Redaktion: Pia Kamratzki

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