Qualifizierung

Thüringen: Informationskampagne zur Bildungsfreistellung gestartet

Die Informationskampagne „5 Schritte – 5 Tage schlauer“ des Thüringer Bildungsministeriums möchte Beschäftigte über ihr Recht auf Bildungsfreistellung informieren. Dazu hat das Ministerium einen Erklärfilm erstellt und bietet auf einer Online-Plattform ausführliche Informationen, Tipps und Beispiele, wie man sich für Bildungszwecke vom Arbeitgeber freistellen lassen kann.

09.03.2018

Unter dem Motto „5 Schritte – 5 Tage schlauer“ informiert das Thüringer Bildungsministerium ab März 2018 über zehn Wochen hinweg umfassend über die Möglichkeiten der Weiterbildung im Rahmen von Bildungsfreistellung.

Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Die Bildungsfreistellung ist ein individuelles Angebot für die persönliche Entwicklung. In der veränderten Arbeitswelt üben Menschen nur noch selten ihr ganzes Berufsleben lang die gleiche Tätigkeit aus. Das jeweilige Bildungsangebot kann mit dem aktuellen Job zu tun haben, muss es aber nicht. Die Bildungsfreistellung kann auch bewusst für den Erwerb neuen Wissens aus einem ganz anderen Bereich genutzt werden. Davon profitieren alle: die Beschäftigten, die Unternehmen und die Gesellschaft.“

Bildungsveranstaltungen, Online-Angebot und Erklärfilm

Inzwischen gibt es mehr als 1.300 Veranstaltungsangebote. Beschäftigte in Thüringen können ihre beruflichen Kenntnisse auffrischen, sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen oder sich im Bereich eines ehrenamtlichen Engagements weiterentwickeln.

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Internetportal www.bildungsfreistellung.de eingerichtet. Dort gibt es unter anderem eine Liste aller zur Verfügung stehenden Veranstaltungsangebote. Ab dem 2. März informiert das Ministerium zusätzlich mit einem Erklärfilm und verschiedenen Beispielen, was Bildungsfreistellung ist, welche Schritte zur Beantragung notwendig sind – nämlich genau fünf – und welche Veranstaltungsmöglichkeiten bestehen.

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Lebenslanges Lernen durch Bildungsfreistellung

„Wir leben in einer Zeit, in der sich das verfügbare Wissen rasant vervielfältigt. Das Lernen ist inzwischen eine lebenslange Aufgabe“, betont Holter. „Mit den Möglichkeiten der Bildungsfreistellung bietet Thüringen als modernes Bildungsland beste Bedingungen dafür. Umso wichtiger ist es, das Angebot bei den Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch viel bekannter zu machen.“

Etwa 1.400 Beschäftigte in Thüringen haben das Angebot seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2016 genutzt.

„Diese Zahl belegt: Es ist höchste Zeit, die Bildungsfreistellung bei den Thüringerinnen und Thüringern noch viel bekannter zu machen. Schließlich ist es ihr gutes Recht. Wir wollen in den nächsten Wochen verstärkt unsere sozialen Netzwerke nutzen, um über das Angebot zu informieren. Denn gerade jetzt zum Jahresbeginn, wenn die individuellen und beruflichen Planungen auf Hochtouren laufen, ist genau der richtige Zeitpunkt dafür“, so der Minister abschließend.

Hintergrund zum Bildungsfreistellungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes hat Thüringen am 1. Januar 2016 eine wesentliche Voraussetzung für den Wissenserwerb im Bereich der Erwachsenenbildung geschaffen.

Beschäftigte in Thüringen haben demzufolge das Recht, sich an bis zu fünf Tagen pro Jahr für Bildungszwecke von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Bildungsfreistellung gilt unabhängig vom Jahresurlaub und geschieht unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Kosten der Veranstaltung trägt der bzw. die Beschäftigte selbst. Über die Höhe der Kosten entscheidet der jeweilige Anbieter der Bildungsveranstaltung.

Aktuell sind vom TMBJS 1.321 Bildungsveranstaltungen von 345 Bildungsträgern für die Bildungsfreistellung genehmigt. Diese Kurse, Seminare und Schulungen teilen sich auf in:

  • 915 arbeitsweltbezogene Bildungsveranstaltungen
  • 388 gesellschaftspolitische Bildungsveranstaltungen
  • 56 ehrenamtsbezogene Bildungsveranstaltungen und
  • 38 Anträge mit einer Mehrfachnennung

Teilnahmezahlen seit dem Inkrafttreten

Seit Inkrafttreten des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes am 1. Januar 2016 nutzten 1.451 Beschäftigte die neue Regelung zur Weiterbildung:

  • 977 Beschäftigte nahmen an arbeitsweltbezogenen Bildungsveranstaltungen teil,
  • 389 Beschäftigte an gesellschaftspolitischen Bildungsveranstaltungen und
  • 85 Beschäftigte qualifizierten sich für die Ausübung eines Ehrenamts.

Die Teilnehmerzahlen werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober erhoben und beziehen sich auf die letzte Auswertung vom 27. Oktober 2017.

Die genehmigten Veranstaltungen werden durch freie Träger (Sprachschulen, Stiftungen, Vereine), Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Industriegewerkschaft Metall), die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen, Arbeiterwohlfahrt, Arbeit und Leben Thüringen, Bildungswerk Thüringer Wirtschaft, Heimvolkshochschulen) sowie Hochschulen (Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachhochschule Potsdam, Fernuniversität Hagen) angeboten.

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 02.03.2018

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