Sozialpolitik

Diakonie: Beschluss zur Entgeltsteigerung und Dienstplangestaltung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat ein umfangreiches Gesamtpaket zu Entgeltsteigerungen und Dienstplangestaltung beschlossen. Zudem hat sie sich auf ein Arbeitsprogramm geeinigt, das unter anderem eine Pflegeberufeausbildungsreform sowie die Überprüfung von Eingruppierungen beinhaltet.

23.07.2019

Zum Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Der Beschluss ist ein sehr erfreuliches Ergebnis. Er zeigt, wie vital und ausbalanciert der Dritte Weg ist. Zum einen können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktive Ergebnisse und zum anderen auch dem Wettbewerb gerecht werdende Lösungen erreicht werden. Diese Beschlüsse zeigen, dass der Dritte Weg funktioniert und wir ihn mit erhobenem Haupt in der Tariflandschaft weiter gehen können.“

Die Einzelheiten des Beschlusses

Kern sind zwei Entgelterhöhungen um 2,5% zum 1. Juli 2019 (in acht Bundesländern im Osten und Norden zum 1. Oktober 2019) und um 2,2% zum 1. Juli 2020 (bzw. in den acht Bundesländern zum 1. Oktober 2020). Dabei wurde zum 1. Juli 2020 eine dritte Erfahrungsstufe in der Entgelttabelle eingeführt. Die Regelungen zur Nachtarbeit wurden vereinfacht und der Zeitzuschlag auf 25% erhöht, der Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit wurde für alle Entgeltgruppen vereinheitlicht und auf 35% erhöht. Die Wochenarbeitszeit im Osten, die bisher noch 40 Stunden beträgt, wird in zwei Stufen zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 auf die ansonsten geltenden 39 Stunden gesenkt. Dafür ist nun die Möglichkeit geschaffen worden, dass durch eine Änderung des Dienstvertrages einzelvertraglich bis zu 42 Wochenarbeitsstunden vereinbart werden können.

Alle Beschäftigten der Diakonie erhalten ab 1. Januar 2020 30 Urlaubstage, auch beispielsweise die Lehrlinge, die bisher nur 27 Urlaubstage hatten. Diakonische Beschäftigte mit mehr als zehn Jahren Beschäftigungszeit können auf Antrag in Zukunft drei Tage unbezahlten Urlaub pro Jahr machen (sogenannte Wahltage).

Es gibt neue Regelungen zur Vertretungsbereitschaft und zu den besonders geförderten Beschäftigungsverhältnissen nach dem SGB II.

Mit der Verabschiedung des großen Beschlusspakets haben beide Seiten auf die Anrufung der Schlichtung bis zum 31. Juli 2021 verzichtet und erklärt, bis dahin nur gemeinsam Anträge zu beschließen.

Künftiges Arbeitsprogramm

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat sich darüber hinaus auf ein Arbeitsprogramm für die nächste Zeit geeinigt, das unter anderem beinhaltet: Pflegeberufeausbildungsreform, Fachkräftegewinnung, Überprüfung von Eingruppierungen, Modernisierung von Mantelbestimmungen.

Quelle: Diakonie Deutschland e.V. vom 17.07.2019

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