Qualifizierung

Datenschutz im Kinderschutz – Fortbildung für Fachkräfte der Sozialen Dienste

Wirksamer Kinderschutz braucht Datenschutz – ausgehend von dieser Prämisse werden in der Fortbildung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. am 12. und 13. März 2020 der fachliche Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen des Sozialdatenschutzes vermittelt. Das Qualifizierungsangebot richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Dienste.

18.12.2019

Die Fortbildung Datenschutz im Kinderschutz ist inhaltlich auf die Tätigkeit von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Diensts (ASD) im Bereich Kinderschutz ausgerichtet und vermittelt elementare Kenntnisse zum zulässigen Umgang mit Informationen in Kinderschutzfällen.

Wirksamer Kinderschutz braucht Datenschutz

Ein Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Beteiligten – Stichwort: Kooperation im Kinderschutz. In einer Fallwerkstatt soll das juristische Wissen – unter Berücksichtigung sozialpädagogischer Fachlichkeit – schließlich angewendet werden. Darüber hinaus sollen angemessene Lösungsstrategien praxisnah für exemplarische Fälle entwickelt und diskutiert werden.

Schwerpunkte dieser Fortbildung werden sein:

  • Grundlagen Sozialdatenschutz
  • Umgang mit Informationen im Kinderschutzfall
  • Kooperation und Datenschutz im Kinderschutz

Organisatorische Hinweise

Termin und Ort

12. bis 13. März 2020 in Dossenheim/Heidelberg
Donnerstag, 10.00 Uhr, bis Freitag, 15.00 Uhr

Kosten

  • Tagungsbeitrag 280 EUR (für Nicht-Mitglieder 364 EUR)
  • Übernachtung und Verpflegung (ohne Abendessen) 149 EUR (bei Anreise am Vortrag 240 EUR);
    Verpflegungspauschale für Tagesgäste (inkl. Mittagstisch, Kaffeepausen und Getränkeversorgung) 58 EUR

Informationen und Anmeldung

Weitere Informationen zur Fortbildung finden sich in der Ausschreibung auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Dort steht auch ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 13. Februar 2020.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.

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