Flucht und Migration

Bundesrat stimmt Anerkennungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 04.11.2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt.

07.11.2011

Das Gesetz war vom Bundestag Ende September verabschiedet worden. "Dieses Gesetz ist ein Meilenstein", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebensleistung zollen und dass ihre Qualifikationen in Deutschland gebraucht und wertgeschätzt werden", so die Ministerin weiter. "Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine echte Integration."

Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 01. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue  Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfungen. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird. Darüber hi! naus wird eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Dort erhält jeder eine telefonische Erstberatung. Die Hotline wird aktiviert, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

"Ich bin froh, dass die Länder dem Gesetz zugestimmt haben. Denn nun haben die Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen endlich die Möglichkeit, ihre mitgebrachten Qualifikationen besser nutzen zu können," sagte Schavan. Dies sei auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. "Das Gesetz ist die beste Werbung an die Adresse der Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen." An die Länder appellierte die Ministerin: "Es ist wichtig, dass die Länder nun unverzüglich die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, entsprechend dem Bundesgesetz neu regeln. Dies betrifft zum Beispiel Ingenieure, Erzieher oder Lehrer."

Die Migrationsbeauftrage der Bundesregierung, Maria Böhmer, verbindet mit der Bundesratsentscheidung einen wichtigen Beitrag für die Integration in Deutschland und ein deutliches Willkommenssignal an zugewanderte Fachkräfte und Akademiker. "Jahrelang und mit großem Nachdruck habe ich mich für eine bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse eingesetzt. Umso mehr freut es mich, dass das Bohren dicker Bretter zum Erfolg geführt hat. Der Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren gibt qualifizierten Zuwanderern die Chance, sich endlich umfassend mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen zu können. Das ist auch ein großer Gewinn für unser Land: Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist der Wirtschaftsstandort Deutschland auf die Potenziale der Migranten zunehmend angewiesen", erklärte Böhmer.

"Das Anerkennungsgesetz ist Anerkennung im doppelten Sinne: Die Zuwanderer fühlen sich anerkannt, weil ihre Lebensleistung wertgeschätzt und gewürdigt wird. Die Botschaft lautet: Du gehörst dazu! Das ist ein wichtiges Zeichen, damit sich mehr Migranten in unserem Land heimisch fühlen.
 
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Bundesgesetz in Kürze in Kraft treten. Nun sind die Länder gefordert, mit dem Rückenwind aus Berlin schnellstmöglich eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Viele Berufe wie beispielsweise die Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe fallen in ihre Zuständigkeit. Nur wenn auch die Länder bundesweit einheitliche Regelungen schaffen, ist die umfassende Anerkennung ausländischer Abschlüsse erreicht", so Staatsministerin Böhmer.

Quellen: BMBF und Bundesregierung, PM vom 04.11.2011

Redaktion: Astrid Bache

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