Qualifizierung

Berufsbegleitender BA-Studiengang "Pädagogik der Kindheit" in Karlsruhe

An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe kann der Bachelor-Studiengang "Pädagogik der Kindheit" (PdK) ab dem Wintersemester 2015/16 auch flexibel oder berufsbegleitend studiert werden. Das Angebot richtet sich vornehmlich an berufstätige Personen mit Familienpflichten und Berufsrückkehrer.

18.05.2015

Das Ministerium für Bildung und Forschung fördert die Pädagogische Hochschule Karlsruhe, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. Vornehmlich berufstätige Personen mit Familienpflichten und Berufsrückkehrer sollen durch ein flexibles Kindheitspädagogik/Frühpädagogikstudium die Möglichkeit erhalten einen akademischen Abschluss zu erzielen.

Im Bereich der Kindheitspädagogik an der PH Karlsruhe betrifft das insbesondere Erzieherinnen und Erzieher. Zusätzlich zu zertifizierten Qualifikationen können erworbene Kompetenzen anerkannt werden, sodass sich der Studienaufwand entsprechend reduziert. Das Studium orientiert sich weitestgehend an den Bedarfen der Zielgruppe, indem kompakte Präsenzphasen und Selbstlernphasen kombiniert werden. Dabei ist die Studienzeit nicht mehr auf drei Jahre ausgerichtet, sondern kann flexibel auf bis zu sechs Jahre verlängert werden.

Der Studiengang PdK umfasst – neben kindheitspädagogischen Inhalten – die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte aus den Bildungsbereichen Sprache, Bewegung, Mathematik, Naturwissenschaften/Technik oder Ästhetische Bildung/Kunst zu wählen. Insgesamt zeichnet sich der Studiengang durch eine enge Verzahnung von Forschung und Praxis aus.

Der Studienabschluss "Kindheitspädagoge (BA)" qualifiziert für die Berufsausübung in unterschiedlichen kindheitspädagogischen Tätigkeitsfeldern, zum Beispiel in:

  • Institutionen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0-12 Jahren: Kindertageseinrichtungen, Familien-bzw. Eltern-Kind-Zentren, offene Kinder- und Jugendarbeit etc.
  • Institutionen der Beratung, Unterstützung und (Weiter-)Bildung von Eltern mit Kinder im Alter zwischen 0-12 Jahren: Familienbildungsstätten, -büros, -beratungsstellen etc.
  • Bereichen der Beratung, Unterstützung und (Weiter-)Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen, die mit Kindern zwischen 0-12 Jahren arbeiten: Fachberatung, Fort- und Weiterbildung etc.
  • Bereichen der Beratung, Unterstützung von öffentlichen und freien Trägern des Bildungs- und Erziehungssystems sowie Projektarbeit in Planungsgremien auf der Ebene von Kommune, Land und Bund, z.B. Bildungs- oder Kinderbüros.

Auskunft gibt Daniel Wulf, Studiengangskoordinator: <link mail an daniel>daniel.wulf@ph-karlsruhe.de

Quelle: Pädagogische Hochschule Karlsruhe vom 12.05.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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