Qualifizierung

Berlin: Quereinstieg in der Jugendhilfe ermöglichen - Fachlichkeit sichern und verbessern

Der Senat hat am 7. Juli 2020 das von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, vorgelegte Gesamtkonzept zum Quereinstieg in der Berliner Jugendhilfe beschlossen. Dieses führt die jeweiligen Einzelkonzepte zum Quereinstieg in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

13.07.2020

Senatorin Sandra Scheeres aus der Sitzung des Senats am 7. Juli 2020:

„Nicht nur in der Schule und Kita, auch in der weiteren Kinder- und Jugendhilfe ist es sinnvoll, die Potenziale von Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen zu nutzen. Gleichzeitig gilt es, eine hohe fachliche Qualifikation zu gewährleisten. Bisher wurde in nahezu allen Bereichen der Jugendhilfe der Quereinstieg durch entsprechende Fachkräfte-Konzepte reguliert. Diese sind nun in das neue Gesamtkonzept eingegangen.“

Das Gesamtkonzept schreibt unter anderem das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe fest und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person im Quereinstieg in den einzelnen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt werden kann. Das kann in Kitas, im Bereich der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung und ambulanten Hilfen sein, aber auch in der Jugendarbeit und Familienförderung.

Auch der maximale Anteil der Quereinsteigenden am Gesamtpersonal und die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen werden definiert. Damit wird sichergestellt, dass die Beschäftigten im Quereinstieg durch Fachkräfte in ihrer Arbeit begleitet werden. Zudem wird festgelegt, dass Personen im Quereinstieg Fort- und Weiterbildungen besuchen müssen. Damit wird die Fachlichkeit gewahrt.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 07.07.2020

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