Qualifizierung

Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte: KMK beschließt Maßnahmenbündel zur Attraktivitätssteigerung

Vor dem Hintergrund des aktuellen und prognostizierten Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen und zum weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung hat die Kultusministerkonferenz am 18. Juni 2020 ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte beschlossen.

23.06.2020

Das Maßnahmenpaket, das mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugend- und Familienministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Trägerverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt ist, zielt auf die Attraktivitätssteigerung der Ausbildung zur Ausschöpfung bisher ungenutzter Ausbildungspotenziale.

Erweiterung der Zielgruppen und neue Impulse für die Qualitätsentwicklung

„Mit dem heute verabschiedeten Gesamtpaket werden die Zielgruppen für die Ausbildung deutlich erweitert und gleichzeitig neue Impulse für die Qualitätsentwicklung gesetzt“, erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: „Nach den Anstrengungen der Länder in den letzten Jahren, durch die die Ausbildungskapazitäten nahezu verdoppelt werden konnten, leistet die Kultusministerkonferenz einen weiteren Beitrag zur Gewinnung der dringend benötigten sozialpädagogischen Fachkräfte. Um das Ausbildungsniveau dauerhaft halten und sogar ausbauen zu können, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung aller im Feld der Kindertagesbetreuung tätigen Akteure erforderlich. Ich bin mir sicher, dass mit unserem gemeinsamen Engagement die Herausforderungen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote gemeistert werden können.“

Das Gesamtkonzept umfasst folgende Einzelmaßnahmen

  1. Flexibilisierung der Organisationsstrukturen
    Mit der Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform an der Fachschule für Sozialpädagogik wird eine effizientere Verzahnung von Theorie und Praxis erreicht sowie der Rahmen zur Gewährung einer Ausbildungsvergütung geschaffen
  2. Öffnung weiterer Zugangswege
    Zur Erschließung neuer Zielgruppen wird die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen für Inhaberinnen und Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung sowie für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in anderen Bereichen geöffnet
  3. Systematisierung der Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen
    Nachgewiesene Qualifikationen, die dem Anforderungsprofil sozialpädagogischer Fachkräfte entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Praxisanteilen bis zur Hälfte der Ausbildungsdauer angerechnet werden
  4. Stärkung und Ausbau der Ausbildungsangebote in Teilzeitform
    Die Teilzeitausbildung ermöglicht auch Personen in besonderen Lebenssituationen den Zugang zur Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft.
  5. Ausbau des Qualitätsrahmens

Mit der Einführung eines bundesweit gültigen Rahmenlehrplans für die Fachschule für Sozialpädagogik sowie eines kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen werden weitere Instrumente zur Qualitätsentwicklung und -sicherung etabliert.

Quelle: Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vom 19.06.2020

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