UN-Frauenrechtskommission

Umweltpolitik und Geschlechtergerechtigkeit gehören zusammen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Dr. Bettina Hoffmann, hat an der 66. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission in New York teilgenommen und wirbt für eine feministische Umweltpolitik.

28.03.2022

Stärkung von Frauenrechten als Mehrwert für die Umwelt

Die 66. Sitzung der UN Frauenrechtskommission fand vom 14. bis 25. März 2022 in New York statt. Bei einem mit der Frauenrechtsorganisation WECF (Women Engage for a Common Future e.V.) gemeinsam ausgerichteten Side Event betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMUV die Bedeutung einer geschlechtergerechten Perspektive auf Umweltpolitik.

Dr. Bettina Hoffmann: „Geschlechtergerechtigkeit ist als ein Leitprinzip in allen umweltpolitischen Themenfeldern zu berücksichtigen. So hat die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, konsumieren und wirtschaften einen wesentlichen Einfluss auf unsere Umwelt und damit zum Beispiel auch auf die Biodiversität und die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien. Frauen und Männer haben unterschiedlichen Einfluss auf sowie Zugang zu Entscheidungen. Gleichzeitig wirken sich politische Entscheidungen unterschiedlich auf die Geschlechter aus – je nachdem, welche Rollen sie in der Gesellschaft und den Haushalten übernehmen. Die häufig in Armut lebende ländliche Bevölkerung im Globalen Süden ist abhängig von natürlichen Ressourcen, da sie oftmals 90 Prozent ihrer Lebensgrundlagen damit abdecken. Hier gilt es mit vernetzten Politikansätzen Frauen und ihre Rechte an einer gleichberechtigten Teilhabe zu stärken. Wir unterstützen dies über Projekte im Kontext der Internationalen Klimaschutz- und Biodiversitätsinitiative (IKI). Klar ist: Geschlechterentsprechende Lösungsansätze und die Stärkung von Frauenrechten sind ein Mehrwert für die Umwelt und für die Menschen.“

Beschlüsse über Geschlechtergerechtigkeit in der Umwelt- und Klimapolitik

Zum Stand der Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der Umwelt- und Klimapolitik verweist das BMUV auf den Gender Plan of Action der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und den Gender Plan of Action der Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD).

Im Rahmen der nächsten Vertragstaatenkonferenz der CBD im Herbst 2020 wird der Entwurf eines neuen Gender Plan of Action für den Zeitraum post 2020 beraten. Weitere Informationen zum Gender Plan of Action sowie den Konventionen zu Biodiversität und Chemikaliensicherheit stehen beim Bundesumweltministerium zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 22.03.2022.

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