Umwelt und Klima

Bildungswesen soll stärker am Leitprinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden

Das Bildungswesen soll noch stärker am Leitprinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Grundlage dafür Bildung für nachhaltige Entwicklung im deutschen Bildungssystem in ganzer Breite und strukturell zu implementieren, ist der Nationale Aktionsplan (NAP BNE), der bereits 2017 verabschiedet wurde.

09.01.2020

Entsprechend setze die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (2015 bis 2019) in Deutschland um. In der Nationalen Plattform (NP) BNE, dem obersten Lenkungsgremium dieses Prozesses, sind unter Vorsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 39 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund, den Ländern, Vertretungen der Kommunen, der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft sowie junge Menschen der genannten Akteursgruppen vertreten.

Nachhaltig definiert die Bundesregierung in der Antwort mit Verweis auf den sogenannten Brundtland-Berichts von 1987 als eine Entwicklung, "die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen". Der BNE setze dieses Nachhaltigkeitsverständnis voraus und schließe dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit ein, heißt es in der Antwort.

Nationaler Aktionsplan BNE

Ein "wesentlicher Meilenstein" war laut Bundesregierung 2017 die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans (NAP BNE). "Damit besteht erstmals in Deutschland eine umfassende BNE-Agenda, die von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam unterstützt wird", betont die Bundesregierung.

Der NAP BNE biete die Grundlage, BNE im deutschen Bildungssystem in ganzer Breite und strukturell zu implementieren. Seit 2015 seien die Förderungen für BNE kontinuierlich intensiviert worden. Alle Mitglieder der NP hätten sich verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den NAP BNE mit seinen 130 kurz, mittel- und langfristigen Zielen kontinuierlich bis zum Jahr 2030 umzusetzen.

Damit habe der Nationale Aktionsplan BNE auch über das Ende des aktuellen UNESCO-Weltaktionsprogrammes hinaus Bestand.

Weitere Informationen sind Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/15696, PDF 1,2 MB) und der vorangehenden Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/14655, PDF 305 KB) zu entnehmen.

Hintergrundinformationen Bildung für nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung bedeutet, Menschenwürde und Chancengerechtigkeit für alle in einer intakten Umwelt zu verwirklichen. Bildung ist für eine nachhaltige Entwicklung zentral. Sie versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und abzuschätzen, wie sich eigene Handlungen auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirken. In der globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030 der Vereinten Nationen ist die Umsetzung von BNE als Ziel für die Weltgemeinschaft verankert.

Im Anschluss an das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015 – 2019) beteiligt sich Deutschland ab 2020 auch am UNESCO-Folgeprogramm „ESD for 2030“, dass eng an die Agenda und ihre 17 globalen Nachhaltigkeitsziele geknüpft ist. Zum Auftakt des neuen Programms findet vom 2. bis 4. Juni 2020 in Berlin eine UNESCO-Welt-Konferenz statt.

Im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung zeichnen das BMBF und die Deutsche UNESCO-Kommission seit 2016 jährlich vorbildhafte Bildungsinitiativen aus. 2019 wurden 100 vorbildliche Bildungsinitiativen aus ganz Deutschland ausgezeichnet. 55 Lernorte, 36 Netzwerke und neun Kommunen zeigen beispielhaft, wie Nachhaltigkeit systematisch in der deutschen Bildungslandschaft verankert werden kann.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 16 vom 07.01.2020 und Bundesministerium für Bildung und Forschung und Deutsche UNESCO-Kommission vom 20.11.2019

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