Flucht und Migration

SVR tritt für internationale Zusammenarbeit ein und befürwortet UN-Migrationspakt

Der UN-Migrationspakt stellt erstmals eine Übereinkunft der internationalen Staatengemeinschaft zur Gestaltung der Migration her. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bewertet den UN-Migrationspakt als wichtigen Schritt, um Migration im Interesse von Herkunfts- und Aufnahmeländern sowie von Migrantinnen und Migranten stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen – vorausgesetzt, er wird erfolgreich umgesetzt.

11.12.2018

Zentrale Fragen des Umgangs mit Migration

In der kommenden Woche wird eine Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) in Marrakesch annehmen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr und verbindlicheren globalen Übereinkünften in der Migrationspolitik. Auch wenn der GCM keine im völkerrechtlichen Sinne verbindlichen Regelungen umfasst, drückt er einen grundlegenden Konsens der unterzeichnenden Staaten über zentrale Fragen des Umgangs mit Migration aus.

Globaler Migrationspakt und Globaler Flüchtlingspakt

Im September 2016 fand der erste Gipfel der UN-Vollversammlung zum Thema Flucht und Migration in New York statt. Die Staatengemeinschaft beschloss, in zwei parallelen Prozessen einen Globalen Migrationspakt und einen Globalen Flüchtlingspakt zu erstellen. Nach einer Serie von thematischen und regionalen Konsultationen zum Migrationspakt, die verschiedene Akteurinnen und Akteure – auch die Zivilgesellschaft – einbezogen, folgten 2018 die zwischenstaatlichen Verhandlungen in mehreren Runden. 192 Staaten einigten sich im Juli 2018 auf den Entwurf des GCM, der in Kürze angenommen werden soll. Auch wenn inzwischen einige Staaten erklärt haben, dass sie den Pakt nicht unterzeichnen wollen, werden in der kommenden Woche voraussichtlich über 180 UN-Mitgliedstaaten der Übereinkunft zustimmen.

Sicherung von Grenzen und Austausch von Daten und Informationen

Prof. Dr. Thomas Bauer, Vorsitzender des SVR, hebt hervor, dass der GCM auf bestehenden internationalen Abkommen aufbaut: „Das Dokument steht für einen großen diplomatischen Erfolg und sendet ein wichtiges politisches Signal: Migration ist ein globales Phänomen, das alle Staaten betrifft und das sich nur verantwortungsvoll regeln lässt, wenn alle Staaten zusammenarbeiten – etwa bei der Sicherung von Grenzen und dem Austausch von Daten und Informationen. Der Pakt ist deswegen auch im Interesse Deutschlands. Der Pakt schafft einen Rahmen für internationale Zusammenarbeit und erkennt zugleich die Souveränität der Staaten an, vor allem in aufenthaltsrechtlichen und grenzpolitischen Fragen. Aber indem das Papier die – bereits verbrieften – Rechte von Migrantinnen und Migranten betont, etwa zum Schutz von Kindern, konfrontiert es herrschende Missstände mit dem geltenden Recht.“

Migrationspakt rechtlich nicht bindend

Dass der Pakt rechtlich nicht bindend ist, betont auch Jurist und SVR-Mitglied Prof. Dr. Daniel Thym: „In der Debatte zum Pakt wurden in einigen Ländern wie in Deutschland Befürchtungen laut, der GCM gefährde die nationalen Interessen und befördere Migration. Auch wenn der Pakt rechtlich unmittelbar nicht bindend sei, bestehe die Gefahr, dass ein Völkergewohnheitsrecht entstehe, das bindende Wirkung entfalten könne. Das trifft nicht zu. Das Völkergewohnheitsrecht ist ein rein akademisches Konstrukt und spielt in der Praxis der Gerichte heute keine Rolle. Zudem ist der Migrationspakt als diplomatisches Konsenspapier in seinen Formulierungen so allgemein, dass auch die Menschenrechtsgerichtshöfe daraus keine konkreten Rechtsfolgen ableiten können.“

Pakt unterstreicht Rechte von Migrantinnen und Migranten

Prof. Dr. Petra Bendel, eine der beiden Stellvertretenden Vorsitzenden des SVR, hält den Pakt ebenfalls für richtig und wichtig, obwohl er keine Rechtsfolgen hat: „Da der Pakt die Interessen von Herkunfts- wie von Transit- und Zielländern berücksichtigt und die Rechte von Migrantinnen und Migranten unterstreicht, birgt er die Chance eines Interessensausgleichs: Für die Herkunftsländer betont er die Notwendigkeit, negative Migrationsursachen zu minimieren, aber er verspricht auch Unterstützung bei der Reintegration rückkehrender Migrantinnen und Migranten.

Für die Transit- und Aufnahmestaaten fördert er Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt, und den Migrantinnen und Migranten selbst will er den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Informationen und Rechten erleichtern. Da er dazu finanzielle Unterstützung sowie Unterstützung durch Expertise etwa beim Aufbau von Verwaltungen in Aussicht stellt, gibt er den Staaten positive Anreize, diese Aufgaben zu erfüllen. Zugleich will der Pakt einen Überprüfungsmechanismus schaffen, mittels dessen über regelmäßige Berichte gute Praxisbeispiele gefördert werden können und Anreize geschaffen werden, um den Pakt mit weiteren Inhalten zu füllen.“

„Dass Deutschland den Pakt annehmen wird, wie der Bundestag es in der vergangenen Woche bekräftigt hat, ist sehr zu begrüßen. Deutschland engagiert sich als Geldgeber, als Partner von Nichtregierungsorganisationen, als Aufnahmeland – und das keinesfalls nur, um zu helfen, sondern im eigenen Interesse“, betont Prof. Bauer. „Ziel des UN-Migrationspakts ist auch, dass die internationale Gemeinschaft dazu beiträgt, die Lebenssituation in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass es weniger Gründe gibt, diese zu verlassen. Ob das gelingt, hängt von der Umsetzung ab.“

Den GCM und weitere Informationen sind auf den Seiten der United Nations zu finden.

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Prof. Dr. Daniel Thym und Prof. Dr. Hans Vorländer.

Quelle: Sachverständigenratdeutscher Stiftungen für Integration und Migration vom 07.12.2018

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