Flucht und Migration

Neuordnung des Migrationsrechts und Zuzugsmöglichkeiten für Fachkräfte

Der SVR begrüßt die Absicht der Sondierungsparteien, die Migrationspolitik neu zu ordnen und einwanderungsrechliche Vorschriften in einem Gesetzbuch zu bündeln. Dies sei gerade für die Fachkräftezuwanderung von besonderer Bedeutung. Die Überlegungen der künftigen Regierung im Bereich Flucht und Asyl müssten eingehend geprüft werden.

17.01.2018

Die von den Unionsparteien und der SPD geplante Neustrukturierung des Migrationsrechts kann in doppeltem Sinne einen Neuanfang in der Migrationspolitik bedeuten: Die auch vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bereits vorgeschlagene Reform des Migrationsrechts in Form eines Gesetzbuches baut Komplexität ab und erleichtert es, die Möglichkeiten der Fachkräftezuwanderung nach Deutschland transparenter als bislang im In- und Ausland zu kommunizieren. Der SVR empfiehlt bei der Reform der Erwerbsmigration, die Gruppe der beruflich qualifizierten Fachkräfte ohne akademischen Abschluss in den Fokus zu rücken.

Einwanderungsrecht in einem Gesetzbuch bündeln 

Der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas K. Bauer betont: „Die in den Sondierungsgesprächen erzielte Einigung geht ein zentrales Manko des bestehenden Rechts an: Gerade im Bereich der Erwerbsmigration bestehen zwar schon derzeit viele gute Regelungen, es ist aber unübersichtlich und zum Teil ergänzungsbedürftig.“ Die geplante Kodifizierung im Rahmen eines Gesetzbuches nimmt den Vorschlag des SVR vom 19. Oktober 2017 auf, die Einwanderungspolitik neu zu ordnen und alle zuwanderungsrechtlichen Regelungen in einem EGB zu bündeln. Ein solches würde die Komplexität der bestehenden Regelungen durch eine vereinfachte und neu systematisierte Gesetzesstruktur deutlich reduzieren. Es würde auch zur Diskussion der wichtigen Fragen beitragen, wie viel Zuwanderung das Land angesichts des demografischen Wandels grundsätzlich benötigt und wie viel Zuwanderung angestrebt wird.

Neuregelung der Erwerbsmigration 

Nach derzeitigen Plänen der Regierung in spe soll in einem ersten Schritt die Erwerbsmigration neu geregelt werden. Hier gibt es auch nach Auffassung des SVR den größten Handlungsspielraum und das größte Innovationspotenzial. Welche Reformen bei der Fachkräftezuwanderung in der Sache angegangen werden sollen, lassen die Parteien freilich noch offen. Der SVR-Vorsitzende: „Handlungsbedarf besteht insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte ohne akademischen Abschluss. Hier hinken die Öffnung des Rechts und die Zuzugszahlen noch deutlich hinter der von Personen mit akademischem Abschluss hinterher. Dabei zeichnet sich gerade hier ein besonderer Bedarf der Wirtschaft ab.“ Hierzu hat der SVR unter anderem mit dem Modell einer „Nimm 2+“- Regelung bereits Vorschläge unterbreitet, die im Laufe des Jahres konkretisiert werden.

Sehr zu begrüßen ist aus Sicht des SVR die Absicht der künftigen Koalitionäre, den bislang bestehenden Flickenteppich hinsichtlich der Anwendung der 3+2-Regelung für Auszubildende durch eine bundesweit einheitliche Regelung zu ersetzen. „Die weiteren Überlegungen der künftigen Regierung v.a. zu den Bereichen Flucht und Asyl und Integrationsförderung bedürfen einer eingehenderen Prüfung. Der SVR wird hierzu im Zuge der weiteren Beratungen der Koalitionäre Stellung beziehen“, so Prof. Bauer.

Der Vorschlag des SVR zur Neuordnung der Einwanderungspolitik (pdf 624 KB) steht auf den Webseiten des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration zum Download zur Verfügung.  

Quelle: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vom 12.01.2018 

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