Flucht und Migration

Neues Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

Die Bundesregierung will den Zugang von Ausländern zur Förderung einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung vereinfachen. Das sieht der Gesetzentwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vor. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden, um ihnen die Aufnahme einer möglichst bedarfsdeckenden Beschäftigung zu erleichtern.

24.05.2019

Mit dem Gesetz wird der Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) neu geregelt. Zudem wird die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet, um ihnen die Aufnahme einer möglichst bedarfsdeckenden Beschäftigung zu erleichtern.

Verbesserungen insbesondere für Gestattete und Geduldete

Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (19/10053; PDF, 852 KB) will die Bundesregierung vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützen, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Flüchtlinge, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können.

Integrationskurse und Deutschsprachförderung

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf einen besseren Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive werden frühzeitig für die Arbeitsaufnahme gefördert. Bislang war ihre Beschäftigungsförderung nur befristet möglich.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 552 vom 14.05.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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