Flucht und Migration

Landesintegrationsbeauftragte: Migrationspolitik als eigenes Politikfeld auf Bundesebene

Bei ihrer diesjährigen Konferenz haben die Integrationsbeauftragten der Länder vier Resolutionen verabschiedet. Darin empfehlen sie, die Migrationspolitik als eigenes Politikfeld in einem Bundesministerium zu verankern, plädieren für die Erweiterung des Abschiebeschutzes für Auszubildende und sprechen sich gegen Einschränkungen beim Familiennachzug aus.

14.11.2017

Gleich vier Resolutionen wurden bei der diesjährigen Konferenz der Integrationsbeauftragten der Länder in Mainz verabschiedet. Dabei beschäftigten sich die Beauftragten auch mit Themen der neuen Regierungsbildung. „Die Migrationspolitik auf Bundesebene ist sehr zersplittert und suboptimal organisiert“, zitierte Mirjam Kruppa, Integrationsbeauftragte des Landes Thüringen, aus der ersten Resolution. „Deshalb schlagen die Landesbeauftragten vor, die Migrationspolitik als eigenes Politikfeld in einem Bundesministerium zu verankern.“

Anerkennung und Teilhabe

Auch das muslimische Leben stand im Blickfeld: „Das muslimische Alltagsleben hat sich auch in Thüringen entwickelt. Die grundgesetzliche Offenheit für alle Religionsgemeinschaften muss sich in der gesellschaftlichen Gleichberechtigung niederschlagen. Dies gilt es mit einer Politik der Anerkennung und Teilhabe zu unterstützen“, so Kruppa.

Lücken bei Sprachförderangeboten des Bundes

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt war ebenfalls ein wichtiges Diskussionsthema der Konferenz. Die Beauftragen bemängelten die Lücken bei den Sprachförderangeboten des Bundes, die für alle Asylsuchenden geöffnet werden müssen. Auch fehlten geeignete Bundesmaßnahmen für die Herstellung der Ausbildungsreife für Geflüchtete mit wenig oder keiner Schulbildung im SGB II und III. Zusätzlich plädierten die Integrationsbeauftragten der Länder dafür, den Abschiebeschutz für Auszubildende auf die Zeit der Berufsausbildungsvorbereitung auszuweiten. Kruppa fügt hinzu: „Wir fordern in unserer Resolution die Anspruchsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, die Geflüchteten mehr Rechte und den Betrieben mehr Planungssicherheit gibt.“

Keine Einschränkungen beim Familiennachzug

Als letzten Punkt nahmen die Landesintegrationsbeauftragten den Familiennachzug in den Blick, der ebenfalls Bestandteil der derzeitigen Sondierungsgespräche in Berlin ist. „Familiennachzug stärkt die Integration“, so Kruppa, und weiter: „In der Diskussion um den Familiennachzug sind bislang weit überhöhte Zahlen kommuniziert worden. Jetzt liegen erstmals fundierte und seriöse Untersuchungen vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vor.“ Die Integrationsbeauftragten fordern daher von der künftigen Bundesregierung ein Ende jeglicher Einschränkungen der Familienzusammenführung.

Quelle: Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen vom 13.11.2017

Back to Top