Flucht und Migration

Internationaler Tag gegen Rassismus

Am 21. März wird rund um den Globus ein besonderes Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung gesetzt. Zu diesem internationalen Tag gegen Rassismus gibt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz eine Erklärung ab.

21.03.2014

Die Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz im Wortlaut:

"Ich freue mich, dass sich in dieser Woche und an diesem Tag auch in Deutschland so viele Menschen für eine offene und plurale Gesellschaft einsetzen. Es ist eine Demonstration der Stärke einer wachen und demokratischen Zivilgesellschaft. Denn es gilt: Egal wo jemand seine Wurzeln hat, egal welche Hautfarbe er hat, egal welche Religion oder Weltanschauung – jeder hat das selbstverständliche Recht ohne Angst verschieden sein zu dürfen.

Leider erleben wir immer wieder schmerzlich, dass Rassismus ein Teil unserer Gesellschaft ist. 3.500 offiziell erfasste rassistische Übergriffe allein im letzten Jahr zeigen die Gewalttätigkeit dieser Menschenfeindlichkeit. Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird nachgestellt, sie werden geschlagen und beleidigt. Auch vor Brandanschlägen auf Häuser und Wohnheime wird nicht zurückgeschreckt. Wir nehmen diese Übergriffe leider immer noch zu wenig wahr.

Aber es geht nicht nur um physische Gewalt. Das, was unsere Gesellschaft zu zersetzen droht, ist der alltägliche Rassismus. Er kommt schleichender, subtiler und versteckt daher. Es sind die Vorurteile und Stereotype, die Menschen auseinander dividieren. Hiergegen müssen wir angehen mit einem klaren Signal für mehr Teilhabe, für Anerkennung und Respekt.

Deshalb wünsche ich mir, dass dieser Tag auch in diesem Jahr einen starken Impuls gibt, damit auch an allen anderen Tagen des Jahres dem Rassismus die Stirn geboten wird. Das gilt für Staat und Zivilgesellschaft, Funktionsträger wie für jeden Einzelnen."

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 20.03.2014

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