Flucht und Migration

Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat sich mit der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die umfangreichen politischen Selbstverpflichtungen der Bundesregierung und benennt Prioritäten im Umsetzungsprozess.

01.10.2018

Der UN-Menschenrechtsrat hat sich am 20. September in Genf abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung am 20. September in Genf umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Nun muss sie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren.“ Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht dabei folgende Prioritäten:

  • Dem klaren und selbstkritischen Bekenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus vor dem UN-Menschenrechtsrat müssen nun Taten folgen. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich klar gegen rassistischen Hass und rassistische Gewalt positionieren und dürfen Rassismus nicht herunterspielen. Die Regierung sollte zudem darauf achten, dass ihre Politik gegenüber Schutzsuchenden keine rassistischen Stereotype stärkt.
     
  • Die Bundesregierung hat sich in Genf zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt. Jetzt erwarten wir einen umfassenden nationalen Aktionsplan zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats.
     
  • Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf Länderebene entgegengewirkt werden.
     
  • Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu entwickeln.
     
  • Im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sind wir erstaunt, dass die Regierung die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze nicht durch eine unabhängige Stelle evaluieren lassen will. Eine solche Überprüfung sollte für einen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.

Im bisherigen Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats habe sich die Bundesregierung in international vorbildlicher Weise um einen Austausch mit Parlament und Zivilgesellschaft bemüht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erwarte dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung der angenommenen Selbstverpflichtungen.

Der Bundestag sollte sich aktiv in die vollständige Umsetzung der im UPR-Verfahren eingegangenen Verpflichtungen einschalten. Die Bundesregierung müsse zudem die Bundesländer bei allen Empfehlungen, die in die deren Zuständigkeit fallen in die Pflicht nehmen. Außerdem sollte sie innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen.

Weitere Informationen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat finden sich beim Deutschen Institut für Menschenrechte. 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 21.09.2018

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