Flucht und Migration
Bundestag beschließt Gesetzespaket: Migration ordnen, steuern und begrenzen
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2019 ein umfangreiches Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedet. Das Paket umfasst insgesamt sieben Gesetze, darunter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, ein Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Insbesondere letzteres war in der Fachdebatte in Wohlfahrtspflege, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zuletzt auf massive Kritik gestoßen.
07.06.2019
Der Deutsche Bundestag hat am 7.06.2019 in 2. und 3. Lesung ein großes Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedet. Das Paket umfasst insgesamt sieben Gesetze, davon fünf in der Federführung des BMI und zwei in der Federführung des BMAS.
Bundesinnenminister Seehofer hierzu: „Heute hat der Deutsche Bundestag das bislang größte Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration verabschiedet. Wir schaffen damit die gesetzliche Balance zwischen notwendiger und gesteuerter Zuwanderung auf der einen Seite und konsequentem staatlichen Handeln bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht auf der anderen Seite. Wir stärken unsere Wirtschaft, die qualifizierte Fachkräfte braucht, und sichern uns die Akzeptanz der Bevölkerung bei der Wahrnehmung unserer humanitären Verantwortung. Kurz nach meinem Amtsantritt habe ich mit dem Masterplan Migration das Konzept für ein Regelwerk vorgelegt, das damit umgesetzt ist.“ Im Einzelnen beinhaltet das Paket folgende Elemente:
1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Je nach wirtschaftlichem Bedarf ermöglicht es Hochschulabsolventen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung die Einreise. Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung werden Hochschulabsolventen gleichstellt. Daneben sind Verbesserungen von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren, eine verstärkte Sprachförderung und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland erforderlich, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erarbeitet werden.
Bundesinnenminister Seehofer: „Zuwanderung braucht klare Regeln. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für eine geordnete und gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, die unsere Wirtschaft so dringend braucht. Nach Jahrzehnten der politischen Debatte ist dies eine historische Weichenstellung für eine moderne, kluge und zukunftsgerichtete Einwanderungspolitik in unserem Land. Jetzt kommt es darauf an, dass wir das Gesetz zusammen mit der Wirtschaft unbürokratisch mit Leben füllen.“
2. Geordnete Rückkehr Gesetz
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land wieder verlassen. Die Praxis zeigt, dass dies in vielen Fällen nicht geschieht. Mit dem Geordnete Rückkehr Gesetz werden die in der Praxis noch fehlenden rechtlichen Instrumentarien geschaffen, damit der Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht entschlossen handeln kann. Mit dem Gesetz wird eine besondere Passbeschaffungspflicht eingeführt und die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ geschaffen, die mit Sanktionen verknüpft ist. Die Ausweisungsschwellen bei Straftaten werden weiter abgesenkt. Ein schweres Ausweisungsinteresse kann jetzt bereits bei rechtkräftiger Freiheitsstrafe von 6 Monaten begründet sein, statt bisher erst bei einem Jahr. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft und Ausreisegewahrsam werden verbessert, die Haftvoraussetzungen abgesenkt. Damit soll insbesondere das Untertauchen vor der Abschiebung verhindert werden. Das Geordnete Rückkehr Gesetz beseitigt zahlreiche Hindernisse für Abschiebungen in der Praxis und verbessert so die Möglichkeiten, ausreisepflichtige Personen auch tatsächlich außer Landes zu bringen.
Bundesinnenminister Seehofer: „Wenn der Staat bei der Durchsetzung des Rechts nicht konsequent ist, schwindet das Vertrauen der Bevölkerung. Mit dem Geordnete Rückkehr Gesetz wollen wir die Durchsetzung der Ausreisepflicht verbessern und so verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen.“
3. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (insbes. Wohnsitzregelung)
Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Integration von Schutzberechtigen. Die Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte nach § 12 a des Aufenthaltsgesetzes wird entfristet und somit dauerhaft im Gesetz verankert.
Bundesinnenminister Seehofer: „Schutzberechtigte Menschen müssen zügig in unsere Gesellschafft integriert werden. Eine erfolgreiche Integration ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt elementar. Mit der Entfristung der 2016 geschaffenen Wohnsitzverpflichtung ermöglichen wir den Kommunen eine bessere und langfristigere Planung ihrer Integrationsangebote.“
4. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Das Gesetz bringt Rechtsklarheit für die Gruppe der bereits in Deutschland lebenden Geduldeten und ihre Arbeitgeber. Wenn die Betroffenen etwa durch lange Beschäftigung, erworbene Sprachkenntnisse und nachgewiesene Rechtstreue gezeigt haben, dass sie sich weitgehend integriert haben, erhalten sie mit der Beschäftigungsduldung Rechtssicherheit durch einen verlässlichen Status. Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Helferberufe wird mit dem Gesetz umgesetzt. Durch klare und zugleich strenge Kriterien soll die bundesweit einheitliche Anwendung sichergestellt werden.
Bundesinnenminister Seehofer: „Die klare Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration ist für mich ein zentrales Anliegen. Sie bleibt erhalten. Gleichzeitig brauchen wir handhabbare Regelungen für diejenigen, die auf absehbare Zeit bei uns bleiben werden, ihren Lebensunterhalt verdienen, unsere Sprache gelernt haben und gut integriert sind.“
5. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz werden die Registrierung und der Datenaustausch zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken weiter verbessert und die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt. Die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, können damit effizienter organisiert und gesteuert werden. Daneben werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung umgesetzt. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Verbesserung der Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Bundesinnenminister Seehofer: „Das Gesetz ist ein Meilenstein für die digitale Grundversorgung der Asylverfahren. Es macht Asylverfahren sicherer und schneller, weil es die zuständigen Behörden besser vernetzt. Wir brauchen Klarheit über die Identität der Antragsteller, um Gefahren und Identitätsbetrug zügig zu erkennen.“
Des Weiteren wurden im Deutschen Bundestag mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz zwei Gesetze in der fachlichen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verabschiedet, die Teil des Gesamtkonzeptes sind.
Hintergrund
Das Gesetzespaket und insbesondere das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ war in der Fachdebatte zuletzt auf massive Kritik gestoßen. So forderten insgesamt 22 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an den Bundestag, das Gesetz nicht zu verabschieden. Das Gesetz ziele auf Ausgrenzung und verstoße gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Ein neuer prekärer Duldungsstatus hätte massive Auswirkungen gerade auf Kinder und Jugendliche. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hielt eine vertiefte Diskussion des Gesetzes für erforderlich.
Auch die beiden christlichen Wohlfahrtverbände Diakonie und Caritas kritisierten die „Gesetzgebung im Eilverfahren“. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) forderte weitere Verbesserungen im gesamten Gesetzespaket.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 07.06.2019
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