Flucht und Migration

Bewerbungsstart für Brandenburger Integrationspreis 2018

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen aus Brandenburg für den Integrationspreis 2018 bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Oktober 2018. Prämiert werden kreative, innovative und nachhaltige Integrationsmaßnahmen, die sich durch eine besondere Vernetzung und Wirkung vor Ort auszeichnen.

16.08.2018

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier ruft alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf: „Überall im Land engagieren sich viele verschiedene Initiativen für die Integration von Zugewanderten. Dieses unverzichtbare Engagement wollen wir würdigen und gute Ideen bekannter machen.“ Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Oktober 2018. Die Preisverleihung wird im Januar 2019 stattfinden.

Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen.

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.

Bewerbungen sind zu richten an: Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Sozialministeriums.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg vom 12.08.2018

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