Digitalisierung und Medien

KJM: Smarte Endgeräte brauchen smarte Regulierung

In Zeiten von Medienkonvergenz und Digitalisierung verschwimmen die Grenzen zwischen klassischen linearen Rundfunkangeboten und dem Internet immer mehr. Das stellt auch den Jugendmedienschutz vor große Herausforderungen.

26.10.2015

Endgeräte wie Smart-TVs stellen den Jugendmedienschutz vor große Herausforderungen, da die gesetzlichen Grundlagen noch nicht darauf ausgerichtet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird derzeit novelliert, um ihn den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Welche Regulierungsmechanismen notwendig sind, um vor diesem Hintergrund das hohe Schutzniveau im deutschen Jugendmedienschutz zu erhalten, darüber wurde auf dem diesjährigen Panel der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf den MEDIENTAGEN MÜNCHEN diskutiert.

Vom Medium zum Inhalt – Jugendmedienschutz neu orientieren

"Wir brauchen neue Regelungen, die sich nicht mehr am Verbreitungsweg, sondern am Inhalt orientieren. So müssen wirksame Anreize für Inhalteanbieter geschaffen werden, ihr Angebot zu kennzeichnen. Auch die Plattformbetreiber sollten stärker in die Pflicht genommen und Hersteller von Endgeräten sollten in den Jugendmedienschutz eingebunden werden," so Siegfried Schneider, Vorsitzender der KJM und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), in seinem Grußwort.

Cornelia Holsten, Direktorin der brema und Mitglied der KJM, hob in der anschließenden Paneldiskussion die Notwendigkeit hervor, den Jugendmedienschutz, der in Deutschland Verfassungsrang habe, auch weiterhin als hohen Wert zu erhalten. Dies bedeute auch, dass man in Zukunft den Jugendmedienschutz und Altersklassifizierungen  automatisierten Systemen nicht alleine überlassen dürfe, sondern dabei auch der menschliche Einfluss und Erfahrungsschatz notwendig sei. Ein reiner "Roboter-Jugendmedienschutz" sei daher zu vermeiden.

Schlüsseldefinitionen auf europäischer Ebene?

Auch der europäische Jugendmedienschutz sei von den Wertesystemen der einzelnen Mitgliedsstaaten geprägt, sagte Francisco Javier Cabrera Blázquez, Analyst beim European Audiovisual Observatory. Die deutschen Sendezeitgrenzen seien beispielsweise in Spanien wenig sinnvoll, da dort die Kinder und Jugendlichen generell später ins Bett gingen, als in Deutschland. Eine Kernfrage bei der anstehenden Revision der Richtlinie über audiovisuelle Medieninhalte (AVMD-Richtlinie) sei die nach einer Harmonisierung von Schlüsseldefinitionen, wie beispielsweise des Pornografie- oder Gewaltbegriffs.

Auf die Notwendigkeit, neue technische Lösungen für den Jugendschutz im Bereich der non-linearen Medien zu finden, verwies Daniela Hansjosten, Jugendschutzbeauftragte Online/Verantwortliche Redakteurin Jugendschutz bei der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH. Hier fehlten bislang regulatorische Vorgaben. Bei Abrufplattformen hätten sich darum eigens geschaffene Verfahren wie eine Registrierung der Nutzer mit einer Angabe der Personalausweisnummer und PIN-Eingaben als praktikabel erwiesen. RTL Deutschland sei auch dazu bereit, zukunftsweisende technische Lösungen in Kooperation mit der Medienaufsicht oder weiteren Institutionen zu entwickeln.

Die Rolle der Gerätehersteller thematisierte Carine Lea Chardon, Leiterin Medienpolitik/Medienrecht beim Zentralverband Elektrotechnik-und Elektronikindustrie e.V. Sie betonte, dass man die Verantwortung für Fragen des Jugendmedienschutzes nicht pauschal den Geräteherstellern zuweisen sollte. Dennoch  seien diese dafür sensibilisiert und böten Eltern zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz ihrer Kinder wie beispielsweise personalisierte Profile für Smart-TVs an. Darin könnten Eltern bestimmte Arten von Inhalten oder Apps sperren.

Verantwortlichkeit von Programmanbietern, Plattformbetreibern und Jugendmedienschutz

Einig war man sich darüber, dass die größte Herausforderung im Jugendmedienschutz im Zeitalter smarter Medien in der Einbindung aller Akteure besteht. Cornelia Holsten brachte dies auf den Punkt: "Die Verantwortlichkeit aller Parteien, Programmanbieter, Plattformbetreiber und Medienaufsicht, muss auch weiterhin bestehen."

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz – KJM vom 22.10.2015

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