Kinderschutz

Zwischenbilanz zur vertraulichen Spurensicherung nach sexueller Gewalt

Nach gut sieben Monaten Projektlaufzeit haben im Saarland bislang vier Personen vom Angebot einer verfahrensunabhängigen Befundung Gebrauch gemacht. Nun wird das Hilfeangebot auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet.

22.07.2015

"Unsere Hilfe kommt an! Ich freue mich, dass es uns mit dem Angebot der vertraulichen Spurensicherung gelingt, hilfesuchende Personen zu erreichen und in ihrer akuten Notlage zu unterstützen“, bilanziert die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann nach guten sieben Monaten Projektlaufzeit. "Mit der vertraulichen Spurensicherung verbessern wir die medizinische und psychosoziale Versorgung der Gewaltopfer. Das Projekt leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Strafverfolgung, wenn betroffene Personen sich im Nachhinein mit gerichtsfesten Beweisen für eine Anzeige bei der Polizei entscheiden können. Nach übereinstimmender Einschätzung der beteiligten Stellen ist es uns mit der Festlegung einheitlicher Verfahrensstandards und der Durchführung entsprechender Schulungen gelungen, mehr Handlungssicherheit für alle beteiligten Personen zu schaffen."

In einem zweiten Schritt wird jetzt das Verfahren weiterentwickelt und auf die besonderen Bedarfe und Erfordernisse von kindlichen und jugendlichen Opfern sexueller Gewalt angepasst. Die interministerielle Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit - mit Unterstützung weiterer Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Kindermedizin und der spezialisierten Fachberatungsstellen bei sexuellem Missbrauch - jetzt zügig aufnehmen.

Seit dem Start des Projektes "Vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt" haben bislang vier Personen vom Angebot einer verfahrensunabhängigen Befundung Gebrauch gemacht. Die verfahrensunabhängige, vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt ist das Kernstück der Kampagne "Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren!" die die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der saarländischen Ärzteschaft und dem Frauennotruf Saarland gestartet hat: Betroffene Opfer sexueller Gewalt, die unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage sind, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen, erhalten mit der vertraulichen Spurensicherung die Möglichkeit, sich auch ohne polizeiliche Anzeige - in einer Klinik oder in einer Facharztpraxis - vertrauliche Hilfe zu holen.

Im Rahmen der Spurensicherung und der Befundung, die von entsprechend geschulten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wird, können Betroffene die Spuren der Tat - die unter Umständen für eine spätere Anzeige bei der Polizei hilfreich sein können - vertraulich dokumentieren und kostenlos für zunächst 10 Jahre aufbewahren lassen.

Das Hilfeangebot wird im Saarland derzeit in fünf ausgewählten Kliniken und 12 gynäkologischen Praxen angeboten. Über eine zentrale Infonummer 0681/844944 bei der Rettungsleitstelle Saarland - alle Anrufe werden absolut vertraulich behandelt - und auf der Internetseite <link http: www.spuren-sichern.de external-link-new-window zur internetseite>www.spuren-sichern.de/ erfahren Betroffene rund um die Uhr, wo sich die nächstgelegene Praxis bzw. Klinik befindet, die die vertrauliche Spurensicherung anbietet, und sie sich außerdem über die bestehenden Beratungs- und Hilfeangebote informieren können.

Der Frauennotruf  Saarland, der die vertrauliche Spurensicherung als spezialisierte Beratungsstelle initiiert hat, begleitet die Kampagne fachlich. Seitens der Ärzteschaft wird das Projekt von der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. unterstützt.

Hintergrundinfo

Der überwiegende Teil der betroffenen Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung oder sexueller Nötigung) sind Frauen und Mädchen. Die Erfahrung der spezialisierten Fachberatungsstellen belegt, dass nur etwa 5% der Frauen, die vergewaltigt wurden, diese auch anzeigen. Die Gründe, warum Opfer sexueller Gewalt auf eine Anzeige bei der Polizei verzichten, sind vielschichtig: Die meisten Betroffenen stehen unmittelbar nach der Tat unter Schock, sind traumatisiert und befinden sich zunächst nicht in der Verfassung eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Oftmals bleiben sie - auch weil sie befürchten, dass eine andere Person über ihren Kopf hinweg eine Anzeige erstattet - medizinisch unversorgt und nehmen keine Hilfe in Anspruch.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland vom 16.07.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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