Berlin

Zusammenarbeit von Schulen und Jugendämtern im Kinderschutz neu geregelt

Das Land Berlin hat eine gemeinsame Ausführungsvorschrift zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern im Kinderschutz erlassen. Die Vorschrift regelt die Aufgaben im Kinderschutz für alle Schulen sowie die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Jugendämtern und anderen Kooperationspartnern, unter anderen der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ).

06.05.2021

Gemeinsames Ziel ist es, Kinder in belastenden Lebenssituationen zu schützen und Familien zu unterstützen. Die Ausführungsvorschriften helfen den Schulen, Kinderschutzfälle schneller und leichter zu erkennen und gemeinsam mit den Jugendämtern gegen Missstände vorzugehen. Ziel ist es, jedem Kind und jedem jungen Menschen das Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller und häuslicher Gewalt sowie Ausbeutung zu gewähren. Die Vorschrift ist seit 01.05.2021 in Kraft.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes muss für alle staatlichen Stellen oberste Priorität haben. Voraussetzung für ein schnelles und abgestimmtes Handeln sind berlineinheitliche und strukturierte Verfahren. Mit der nun in Kraft tretenden Ausführungsvorschrift wird erstmalig ein solches einheitliches Verfahren zum Vorgehen im Kinderschutz für alle Berliner Schulen verbindlich umgesetzt. Das ist ein weiterer Baustein für einen ressortübergreifenden Kinderschutz im Land Berlin.“

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 03.05.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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