Kinderschutz

Zahlen kindlicher Gewaltopfer: Entwicklungen für einen verbesserten Kinderschutz bleiben erneut aus

Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zu kindlichen Gewaltopfern wurden am 6. Juni 2019 von der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Koblenz und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorgestellt.

06.06.2019

Im Jahr 2018 sind 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 98 Fällen blieb es bei einem Tötungsversuch. Bei den Zahlen zu Misshandlungen ist ein leichter Rückgang von 4.247 auf 4.180 betroffene Kinder zu verzeichnen.

Im Bereich sexuelle Gewalt sind die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6,43 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind 40 Fälle pro Tag, von denen wir Kenntnis erlangen. 

Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fallzahlen zur Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6.512 auf 7.449 Fälle gestiegen. Das ist ein Anstieg von 14,39 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 

Wer wegschaut, macht sich mitschuldig

„Die allermeisten Delikte gegen Kinder – Misshandlungen, sexuelle Übergriffe oder sexueller Missbrauch – passieren zwar hinter verschlossenen Türen, doch oft in Familien oder sozialen Gruppen mitten unter uns, oft jahrelang“, erklärt Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes. „Daher sind wir alle gefragt, wachsam zu sein und nicht wegzuschauen. Jeder, der auf strafbare Handlungen aufmerksam wird, sollte nicht zögern und Strafanzeige erstatten, um das Leid der Kinder zu beenden. Wer wegschaut, macht sich mitschuldig!“

Dem schließt sich Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. an und fordert: „Wenn wir Kinderschutz ernst nehmen wollen, müssen wir zunächst unsere eigene Haltung kritisch hinterfragen. Haltung meint, Kinder und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen, ihnen zuzuhören und sie ernst zu nehmen, das Recht auf Beteiligung wirklich umzusetzen. Haltung bedeutet, das professionelle Selbstverständnis immer wieder zu überprüfen, um den Anforderungen im Kinderschutz gerecht zu werden. Dafür braucht es Aufmerksamkeit, Engagement und Beharrlichkeit.“

Hauptakteure im Kinderschutz unterliegen defizitären strukturellen Rahmenbedingungen

Daneben beklagt Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Koblenz, die Situation in der Kinder- und Jugendhilfe: „Zu wenig Fachkräfte bei steigenden Fallzahlen, keine ausreichende Qualifizierung der Mitarbeitenden, eine mangelnde finanzielle Ausstattung. Die Hauptakteure im Kinderschutz – die Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter – unterliegen defizitären strukturellen Rahmenbedingungen.“ Sie mahnt daher in aller Deutlichkeit: „Wer in der Jugendhilfe spart, die Jugendämter nicht angemessen mit ausreichend – und ausreichend qualifiziertem – Personal ausstattet, der begeht institutionelle Kindeswohlgefährdung.“

Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige konsequenter angehen 

Mit Blick auf die Zahlen im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder stellt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, fest: „Zu sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen spricht die PKS auch für das Jahr 2018 eine erschütternd deutliche Sprache. Ein weiterhin hohes Niveau der angezeigten Fälle beim Kindesmissbrauch, eine starke Steigerung der Fälle bei den Missbrauchsabbildungen. Das darf niemanden in der Politik kalt lassen. Die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss viel konsequenter angegangen werden. Die Ermittlungsmöglichkeiten müssen weiter geschärft werden. Die IP-Adresse führt zum Täter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen. Nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Staufen appelliere ich dringlich an alle Landesregierungen, Landesmissbrauchsbeauftragte einzurichten, ressortübergreifende Bestands- und Defizitanalysen zum Kinderschutz durchzuführen und konkrete Maßnahmen mit Zeitplan und Preisschild zu vereinbaren. Die hohe Zahl der Missbrauchsfälle darf von keinem Bundesland hingenommen werden. Die Landesregierungen halten den Schlüssel für
besseren Schutz und bessere Hilfen in der Hand.“

Quelle: Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. vom 06.06.2019

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