Kinderschutz

Weiterführung der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

Die CDU/CSU und SPD stellen Antrag zur Einsetzung einer Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch, welche die Arbeit des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" fortführen soll.

20.05.2015

Die Bundesregierung soll den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützen, um die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fortzuführen. Hierfür soll eine Aufarbeitungskommission eingesetzt werden. Den entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window antrag>(18/3833) verabschiedete der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch ohne Gegenstimmen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Die Koalitionsfraktionen erinnerten an die Arbeit des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich", der im März 2010 durch die Bundesregierung eingesetzt worden war. Die Kommission soll nach dem Willen von Union und Sozialdemokraten die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs fortführen. Das Leid der Opfer müsse gewürdigt werden und die entsprechenden Lehren für eine bessere Prävention gezogen werden.

Die Oppositionsfraktionen unterstützten das Ziel des Antrags zwar prinzipiell, übten zugleich jedoch Kritik an der nach ihrer Ansicht zu ungenauen Formulierung des Antrags, vor allem bei den eingeschränkten finanziellen Zusagen. Zudem monierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke übereinstimmend, dass die Koalitionsfraktionen nicht bereit gewesen seien, einen überfraktionellen Antrag gemeinsam mit der Opposition auf den Weg zu bringen. Dies sei ein "negatives Signal". Sie kündigten an, deshalb einen eigenen Antrag vorzulegen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 261 vom 20.05.2015

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