Digitaler Kindesmissbrauch

Vorübergehend sollen streng kontrollierte Technologien schützen

Vor Inkraftreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation unterstützt der Innenausschuss des EU-Parlaments Schutzmaßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet. Diese sollten aber die Grundrechte respektieren. Es sind daher spezielle Technologien zum Scannen der Verkehrsdaten und -inhalte erforderlich.

16.12.2020

Online-Material zu sexuellem Kindesmissbrauch kann durch das Scannen von Inhalten wie Bildern, Text oder anderen Verkehrsdaten mithilfe spezieller Technologien erkannt werden. Hashingtechnologie kann für Bilder und Videos verwendet werden, um sexuellen Kindesmissbrauch aufzuspüren. Klassifikatoren und künstliche Intelligenz können zur Analyse von Text oder Verkehrsdaten und zur Erkennung von Cybergrooming eingesetzt werden. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wollen diese Praxis weiter erlauben, dafür sollten aber Technologien verwendet werden, die die Privatsphäre der Nutzer so wenig wie möglich verletzen.

Hintergrund ist der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation, der bald inkrafttreten wird. Frist für die Umsetzung in nationales Recht ist der 21. Dezember 2020. Er soll den Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation auf sogenannte Over-the-Top-Anwendungen, also die internetbasierte Übertragung von Inhalten ausdehnen. Da dies die freiwillige Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet gefährdet hätte, schlug die Europäische Kommission eine vorübergehende Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation bis 2025 vor. Die Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung soll jedoch nicht über 2022 hinausgehen, fordern nun die Europaabgeordneten. Sie schlagen außerdem vor, interinstitutionelle Gespräche aufzunehmen und ein Verhandlungsteam zusammenzusetzen.

Parlament knüpft den Einsatz der Technologien an Bedingungen

Der Vorschlag für die Übergangsverordnung sieht begrenzte Änderungen der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vor. So würden web-basierte Over-the-Top-Kommunikationsdienste (OTT) wie Web-Messaging, IP-Telefonie (VoIP), Chat- und webbasierte E-Mail-Dienste weiterhin auf freiwilliger Basis sexuellen Kindesmissbrauch online aufdecken, melden und entfernen können.

Die Europaabgeordneten fordern, dass die verwendete Technologie nicht in der Lage sein sollte, die Substanz des Inhalts zu verstehen, sondern nur Muster zu erkennen. Die verarbeiteten Daten sollten im Übrigen von einer Person analysiert werden, bevor sie den Behörden gemeldet werden. Nicht überprüft werden sollte Kommunikation, die unter das Berufsgeheimnis fällt, wie etwa zwischen Ärzt(inn)en und ihren Patient(inn)en, Journalist(inn)en und ihren Quellen oder Anwält(inn)en und deren Klient(inn)en.

Die Ausnahmegenehmigung sollte nicht als Verbot oder Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verstanden werden, betonten die Europaabgeordneten. Auch sollte Audiokommunikation ausgenommen werden. Wenn kein sexueller Missbrauch von Kindern im Internet festgestellt wurde, müssten alle Daten sofort gelöscht werden, so die Europaabgeordneten. Nur in bestätigten Fällen dürfen die notwendigsten Daten durch Strafverfolgungsbehörden genutzt und für maximal drei Monate gespeichert werden.

Wir müssen Kindesmissbrauch bekämpfen – online und offline

Nach der Abstimmung sagte die Berichterstatterin Birgit Sippel von der sozialdemokratischen Fraktion S&D: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen, und wir müssen besser darin werden, es zu verhindern, Täter zu verfolgen und Überlebende zu unterstützen, sowohl online als auch offline. Das Parlament fordert daher, dass die bestehenden legalen Scan-Praktiken weiterhin gegen sexuellen Kindesmissbrauch online eingesetzt werden. Die Kommission will aber auch zusätzliche Technologien legalisieren, ohne grundlegende Informationen dazu bereitzustellen oder zu prüfen, ob diese in der EU überhaupt erhältlich sind: Technologien, die den Inhalt jeder Nachricht jedes Benutzers analysieren, um Muster zu erkennen, die auf Cybergrooming hindeuten könnten. Ich bin bereit, so bald wie möglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine rechtlich solide Lösung zu finden, die die EU-Charta der Grundrechte, die DSGVO und die Rechtsstaatlichkeit respektiert.“

Die Verhandlungen mit dem Ministerrat können beginnen, sobald das Plenum des Europäischen Parlaments in der laufenden Sitzungswoche den Vorschlag des Innenausschusses billigt.

Quelle: Europäisches Parlament vom 08.12.2020

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